“Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.”
Jeder kennt den Spruch so oder so ähnlich aus den US-Krimiserien.
Dieser ursprünglich aus dem Strafrecht stammende Grundsatz hat natürlich im Zivilprozess nur untergeordnete Bedeutung. Denn hier haben die Parteien kein Schweigerecht und müssen sich zu den streitgegenständlichen Fragen grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß äußern.
Dies allerdings nur innerhalb des jeweiligen Verfahrens und in dem jeweilig notwendigen Umfang.
Öffentliche Äußerungen sind deshalb in dem weit überwiegenden Teil der Fälle nicht nur unangebracht, sondern können, wie der vorliegende Fall zeigt, auch erheblichen und unnötigen Schaden anrichten.
In diesem Sinne wird Volkswagen aktuell die Aussage des amtierenden VW-Chefs Dr. Herbert Diess in der TV-Show “Markus Lanz” zum Verhängnis. Vom Moderator auf das Verhalten von VW im Dieselskandal angesprochen, gab er – vielleicht um kurzfristig Sympathiepunkte zu sammeln – öffentlich zu:
“Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja”
In einem aktuellen Beschluss zieht der Richter in einem der zahlreichen VW-Diesel-Prozesse diese Aussage nun explizit heran. Der entsprechende Bericht von LTO ist hier abrufbar.
Ein schwerer Fehler mit weitreichenden Konsequenzen. Insbesondere, wenn es um Wohl und Wehe eines ganzen Unternehmens mit Zigtausend Beschäftigten geht, denn die zahlreichen Schadensersatzklagen bedrohen den VW-Konzern in seiner Existenz.
Außerhalb des Gerichtssaals gilt daher: “Sie haben die Pflicht zu Schweigen!”.