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Nikotin-Pouches in Europa: Wie EU-Mitgliedstaaten tabakfreie Nikotinprodukte unterschiedlich regulieren

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Nikotin-PouchesIn Deutschland werden Nikotinbeutel bislang von den Gerichten als unsichere Lebensmittel i.S.d. der Lebensmittelbasisverordnung qualifiziert und sind somit verboten.

Wie die EU-Regelungen hierzu sind und andere Mitgliedsstaaten damit umgehen, wird in diesem Beitrag geklärt.

EU-Tabakrichtlinie

Seit 2014 gibt es auf EU-Ebene eine Richtlinie für Tabakerzeugnisse (Richtlinie 2014/40/EU). Danach sind Tabakerzeugnisse Produkte, die vollständig oder teilweise aus Tabak bestehen und zum Rauchen, Schnupfen, Kauen oder für andere Formen des Konsums bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Zigaretten, Zigarren und Zigarillos. Auch fallen orale Tabakprodukte darunter, wie Snus, und erhitzter Tabak.

Neuere Produkte, wie E-Zigaretten und tabakfreie Nikotinbeutel jedoch fallen nicht direkt unter diese Definition, da sie keinen Tabak enthalten. Sie werden somit nicht von der vom EU-Gesetzgeber erfasst.

Hier handelt es sich um jedoch nur um eine Richtlinie der EU handelt. Das bedeutet, dass es den Mitgliedstaaten zusteht, diese individuell in eigene Gesetze für Tabakerzeugnisse umzusetzen. Die Mitgliedsstaaten können ihren nationalen Tabakerzeugnisgesetze also auf tabakfreie Nikotinprodukte ausweiten, eigene Regelung für sie verabschieden oder sich natürlich auch dazu entscheiden die Nikotin Pouches unreguliert zu lassen.

Ausweitung der Regelungen in den Niederlanden

In den Niederlanden fielen Nikotinbeutel zunächst nicht unter die bestehenden gesetzlichen Regelungen für Tabak. Um diese Regelungslücke zu schließen, hat die niederländische Regierung 2023 die Vorschriften auf alle anderen Arten von tabakfreien Nikotinprodukten ausgeweitet.

Das bedeutet, dass nicht nur der Verkauf und der Konsum von Nikotin Pouches verboten ist, sondern auch Werbung untersagt ist. Grund der Gleichstellung von tabakfreien Nikotinprodukten und Tabakprodukten sei laut dem Gesundheitsminister die suchterregende und schädliche Wirkung von Nikotin.

Österreich: Legal mangels anderer Regelungen

Vom österreichischen Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz sind Nikotinbeutel nicht erfasst. Denn mangels enthaltenen Tabaks fallen sie ebenfalls nicht unter die dortige Definition der „Tabakerzeugnisse“. Da es keine sonstigen Regelungen gibt, unter die die Pouches fallen, sind diese somit legal.

Das bedeutet, dass auch Werbung in jeglicher Art und Weise erlaubt ist. Aktuell werden die Nikotinbeutel in Form von Gewinnspielen, Plakaten, Events und Gratis-Proben vermarktet. All dies ist bei anderen Nikotinprodukten nicht legal.

Genaue gesetzliche Anforderungen in Tschechien

Mangels europäischer Regelung befanden sich auch bis vor kurzem die Nikotin Pouches in Tschechien in einem gesetzgeberischen Niemandsland. Sie unterlagen damit nur den allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften.

Als Reaktion darauf wurde das Gesetz über Lebensmittel und Tabakerzeugnisse geändert, wobei eine Definition des Begriffs ‚Nikotinbeutel‘ und mehrere Verpflichtungen für Hersteller, Importeure, Verkäufer und Vertreiber von Nikotinbeuteln mitaufgenommen wurden.
Diese Änderungen traten 2023 in Kraft. Somit sind in Tschechien die Anforderungen an die Zusammensetzung, das Aussehen, die Qualität und die Eigenschaften von Nikotinbeuteln speziell geregelt.

Frankreich: Strenge Gesetzgebung

Die Gesetzgebung zu Tabak und Tabakprodukten ist in Frankreich grundsätzlich sehr streng.
Grund dafür ist die Gewährleistung des Verbraucherschutzes und das Verhindern eines übermäßigen Gebrauchs, insbesondere bei Jugendlichen.

Auch in Frankreich zählen Nikotin Pouches mangels Tabaks nicht als Tabakerzeugnisse. Sie werden jedoch vom Gesetzgeber als Nikotinprodukte eingestuft, was zu einer besonderen Regulierung führt. Zunächst werden die Produkte auch hinsichtlich des enthaltenen Nikotingehalts von den Behörden überwacht. Je nach Dosierung können sie zusätzlichen Beschränkungen unterliegen. Auch müssen Nikotinbeutel müssen Gesundheitswarnungen und Informationen über die mit dem Nikotinkonsum verbundenen Risiken enthalten.

Ebenfalls besteht ein striktes Verbot von Werbung und ein Verkaufsverbot an Personen unter 18 Jahren.

Liberaler Umgang in Schweden

Schweden hatte schon immer einen liberaleren Umgang mit Nikotinprodukten. Das lässt sich am Beispiel der Snus-Produkte deutlich machen: Snus sind tabakhaltige Nikotinbeutel, welche eigentlich EU-weit verboten sind. Eine Ausnahme davon gilt lediglich für Schweden, da der Konsum von oralen Tabakprodukten dort lange Tradition hat.

Auch bei tabakfreien Nikotinbeuteln hegt Schweden eine liberalere Handhabung. Dort werden Nikotinbeutel seit 2018 durch das Gesetz über tabakfreie Nikotinerzeugnisse geregelt. Dies ist eine spezialgesetzliche Regelung allein für tabakfreie Nikotinerzeugnisse. Der Verkauf und Konsum ist somit legal, es gibt jedoch ein Verkaufsverbot an Minderjährige oder auch Beschränkungen der Werbung.

Ausblick

Wie bereits veranschaulicht, ist der Umgang in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU komplett verschieden.
Dies führt nicht nur für Verbraucher zu einer Rechtsunsicherheit, sondern auch für Händler kann dieses bei grenzüberschreitenden Geschäften Verunsicherung hervorrufen.

Da oft die einschlägigen Regelungen nur in den jeweiligen Landessprachen zugänglich sind, ist es auch extrem herausfordernd den richtigen Umgang damit zu finden. Es bleibt zu hoffen, dass die EU diese Problematik zeitnah erkennt und eine einheitliche Regelung zu dem Thema verabschiedet

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