Herausgekommen ist ein lesenswerter Artikel, in dem sich auch vier weitere erfahrene Kollegen, die Rechtsanwälte Thomas Schwenke, Carsten Ulbricht, Andreas Splittgerber und Christoph Rittweger zum Thema äußern.
Online ist der Artikel hier abrufbar.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. (la)