In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kurzen Überblick mit Links zu weitergehenden Informationen.
Bestimmung der Markenform
Vor der Eintragung ist zu klären, in welcher Form die Marke eintragen wird. Es stehen diverse Alternativen zur Verfügung. Die meisten Marken werden in folgenden Formen eingetragen:
- Wortmarken
- Bildmarken
- Wort-/Bildmarken
- Dreidimensionale Marken
Erstellung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses
Im Rahmen der Anmeldung sind die Waren bzw. Dienstleistungen anzugeben, für die Schutz erlangt werden soll. Hierbei orientiert man sich grundsätzlich an der Nizza-Klassifikation. Das Verzeichnis ist sorgfältig zu erstellen – insbesondere weil im Nachhinein keine Erweiterungen mehr möglich sind.
Bestimmung des regionalen Geltungskreises
Marken können für unterschiedliche Rechtsräume eingetragen werden. Eine deutsche Registrierung erfolgt über das DPMA, eine europäische Eintragung über das HABM, eine Registrierung für einzelne weitere Länder kann über die WIPO vorgenommen werden.
Kosten einer Markenanmeldung
Für die Anmeldung der Marke erheben die Ämter unterschiedliche Gebühren. Die Gebühren für eine deutsche Anmeldung betragen mindestens 290 € und sind abhängig von der Art der Eintragung und der Anzahl der anzumeldenden Warenklassen.
Die Gebühren für unsere Inanspruchnahme hängen vom Beratungsumfang ab. Nähere Informationen zu unseren Leistungen und Kosten finden Sie hier.
Gute Gründe für eine Markeneintragung
Die Gründe für eine Markeneintragung sind vielfältig. Weitergehende Informationen erhalten Sie hier, hier, hier und hier. (ro)