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Focus Markenrecht
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Apfelkind gegen Apple: Der Streit geht weiter

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Fast genau ein Jahr dauert bereits der Streit zwischen Apple und einer Cafébesitzerin aus Bonn.

Apple war Ende Oktober 2011 gegen die Eintragung der Marke “Apfelkind” unter dem links ersichtlichem Logo mit einem Widerspruch vorgegangen und hatte die Dame ohne die Verursachung weiterer Kosten dazu aufgefordert, die Verwendung des Logos zukünftig zu unterlassen.

Größenwahnsinniger Weltkonzern gegen kleine Cafébesitzerin?

Der Fall hatte damals insbesondere deshalb besonders hohe Wellen geschlagen, da in der Presse der Eindruck erweckt wurde, dass hier der Weltkonzern Apple in einem Markenrechtsstreit “mit Kanonen” auf ein kleines beschauliches Kindercafé “schieße”.

In einem Beitrag hatten wir versucht, dieses Bild ein wenig gerade zu rücken. Unseres Erachtens hatte die Cafébetreiberin nicht zuletzt aufgrund der vielen Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden sollte, großspurigere Pläne, als sie nach dem Einschreiten von Apple zunächst vorgab. Gegenüber der englischen Presse hatte sie später sogar zugegeben, mit der Marke “something like Starbucks” machen zu wollen.

Einigung ist gescheitert

Wie der Bonner General-Anzeiger berichtet, dauert der Streit zur Zeit noch an. Frau Römer, die Betreiberin des Kindercafés, will nicht nachgeben. Sie beklagt sich darüber, dass ihr von Apple das Gefühl gegeben worden sei, dass ein Kompromiss gefunden werden könne. Jetzt sei aber auf einmal noch alles “viel schlimmer”.

Frau Römers “unmoralisches” Angebot

Apple hatte vorgeschlagen, dass sie für das Café werben dürfe, für alles andere aber nicht. Diese Einschränkung wollte Frau Römer aber nicht hinnehmen, da sie offenbar weiterhin plant, nicht nur das Café mit dem Logo und der Bezeichnung zu bewerben, sondern auch Mode und Spielzeug. Auch mit der weiteren Forderung Apples, das Logo insbesondere nicht für Hüllen für digitale Geräte, Computer- oder Videospiele zu nutzen, war sie nicht einverstanden. Dafür machte sie zur Voraussetzung, dass Apfelkind und Apple gemeinsam ein Kinderprojekt unterstützen.

Mit dieser Forderung hat Römer nun offenbar den Bogen überspannt. In einer Stellungnahme gibt Apple an, dass man nun Widerspruch gegen das Logo in allen vier Klassen einlegen werde – und zwar komplett, ohne Ausnahmemöglichkeiten.

Apple möchte kein Kinderprojekt unterstützen 

Apple möchte offenbar kein Kinderprojekt unterstützen. Jedenfalls nicht zusammen mit Frau Römer. Und nicht verknüpft mit Vereinbarungen darüber, wie die Marke Apfelkind in Zukunft zu nutzen ist.

Frau Römer ist enttäuscht und fühlt sich falsch verstanden.

Der unbefangene Beobachter erhält demgegenüber jedoch den Eindruck, dass Apple Frau Römer genau richtig verstanden hat: Die Platzierung des unschuldig daher kommenden “Kompromissvorschlags” zur gemeinsamen Förderung eines Kinderprojekts zeigt nämlich abermals, mit wie viel Kalkül die vorgeblich unbedarfte Cafébesitzerin in dem Fall operiert. Denn Apple hätte dieses Angebot annehmen müssen, um zu vermeiden, ein weiteres Mal “in die böse Ecke” gesetzt zu werden. Dass Apple nicht bereit ist, einen solchen Vergleich einzugehen und Vergleichsverhandlungen daraufhin abbricht, dürfte niemanden arg verwundern. Dies insbesondere deshalb, da sich Apple von Anfang an um ein schonendes Vorgehen bzw. “Waffengleichheit” bemüht hat.  Es wurde zum Beispiel keine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen, deren Kosten bei einem nicht unüblichen Streitwert von 500.000 € bei ca. 4.000 € liegen können.

Wir hatten bereits in unserem ersten Artikel darauf hingewiesen: Frau Römer ist es unbenommen, für ihre geschäftlichen Aktivitäten Schutzrechte einzutragen. Wer bei bei den Großen mitspielen will, muss sich allerdings auch an die Spielregeln halten und zwar nicht nur dann, wenn es um den eigenen Vorteil geht.

In unternehmerischer Voraussicht hat Frau Römer offenbar schon einen alternativen Plan gefasst:  Sie hat sich die Bezeichnung “Kirschenkind” als Marke schützen lassen. Damit soll es dann keine Probleme mehr geben: “Das Logo ist als Marke fest eingetragen, die Widerspruchsfrist ist abgelaufen”, sagt Römer.

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