Lohnt sich eine Markeneintragung?

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Eine Markeneintragung lohnt sich. Vor allem finanziell. Dies geht aus der kürzlich veröffentlichten Studie „Rechte des geistigen Eigentums und Unternehmensleistung in der EU“ des Europäischen Patentamts (EPA, München) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, Alicante) hervor.

Die Studie zeigt: Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren. Zu bedauern ist, dass sie nur selten Inhaber einer Marke sind. Der folgende Beitrag erläutert, weshalb Sie auf eine Eintragung Ihrer Marke nicht verzichten sollten und was Sie dabei beachten sollten.

Marken sind Wirtschaftsgüter

20,9 % mehr Einnahmen pro Mitarbeiter erzielen Markeninhaber gegenüber Nicht-Inhabern, so die zitierte Studie. Und auch auf die Zahlung von Gehältern wirkt sich eine Markeneintragung nachweislich positiv aus. Schutzberechtigte zahlen durchschnittlich 17,4 % mehr Lohn pro Mitarbeiter als Nichtschutzberechtigte. Dies ergab eine Analyse von über 127.000 Unternehmen. Besonders markant sind die Zahlen für KMU. Sie verzeichnen 68 % mehr Einnahmen pro Mitarbeiter, wenn sie gewerbliche Schutzrechte besitzen. Die Zahlen verdeutlichen, dass Marken Wirtschaftsgüter sind. Eine Eintragung kann sehr wertvoll sein. Umso bedauerlicher ist es, wenn Unternehmen ihre Marken nicht schützen.

Reichweite des Markenschutzes

In den einzelnen EU-Ländern existieren nationale Ämter für geistiges Eigentum. Dort können Sie beantragen, dass Ihre Marke (nur) in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat geschützt wird. Möchten Sie Ihre Marke beispielsweise in Deutschland schützen, sollten Sie sich an das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden. Dieses prüft nicht, ob Sie durch Ihre Eintragung eine bereits andere eingetragene Marke verletzen (sog. relatives Schutzhindernis). Um Rechtstreitigkeiten zu entgehen, empfiehlt es sich stets vorher eine umfassende Markenrecherche vornehmen. Mit Hilfe unseres LHR-Markenservices erfahren Sie, ob Ihr gewünschtes Zeichen als Marke noch frei ist.

Auch ein EU-weiter Markenschutz ist möglich. Für diesen ist das bereits erwähnte EUIPO in Alicante zuständig. Die Schutzdauer der sog. „Unionmarke“ beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft für weitere 10 Jahre verlängert werden.

Durch das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) kann eine angemeldete oder eingetragene deutsche Marke auch international geschützt werden. Der Antrag muss über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt werden.

Eine gute Markenstrategie ist unentbehrlich

Zu einer erfolgreichen Unternehmensplanung gehört eine gute Markenstrategie. Folgende Fragen sollten Sie stets vorab für sich beantworten: Für welche Produkte oder Dienstleistungen soll die Marke verwendet werden? Wo soll die Marke eingesetzt werden? Wen soll die Marke ansprechen? Darüber hinaus sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie die Marke präsentieren und bewerben. Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können sich weitere wichtige Fragen stellen.

Schnelligkeit zahlt sich aus

Bei der Markeneintragung gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ (sog. Prioritätsprinzip). Wer eine schutzwürdige Marke schützen möchte, sollte daher nicht unnötig Zeit verlieren. Andernfalls kann es zu negativen wirtschaftlichen Konsequenzen kommen. Nach der Eintragung sollte der Markeninhaber stringent darauf achten, dass seine Marke nicht verletzt wird. Auf unserer Themenseite erfahren Sie, wie Sie Markenrechtsverstöße verfolgen können. Sollten Sie die Marke einer anderen Person verletzt haben, droht Ihnen eine Abmahnung. Wie Sie sich in diesem Fall zu verhalten haben, erfahren Sie auf unserer Themenseite „Markenrechts-Abmahnung abwehren“.

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