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Name schützen lassen: 4 Dinge, die Sie wissen müssen!

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© Thomas Reimer – Fotolia.com

Für viele Unternehmer stellt sich die Frage, ob sie ihren Firmennamen oder die Namen der Produkte schützen lassen sollten. Diese Frage des „Namen schützen lassens“ kann nur mit Ja beantwortet werden.

1. Aus welchem Grund sollte man „Namen“ schützen lassen?

Der einfachste und gewichtigste Grund dafür, Namen schützen zu lassen, ist:

Damit niemand Ihre kreativ gestalteten Namen benutzen darf und so auf Ihren unternehmerischen Zug aufspringt.

Haben Sie sich Ihren Namen nicht schützen lassen, so stehen Sie der Konkurrenz beinahe schutzlos gegenüber, wenn Sie durch Ihren eigenen Erfolg einmal ins Rampenlicht gerückt sind. Der Name Ihres Unternehmens ermöglicht den Aufbau Ihrer Identität. Ihr Name steht für Ihre erfolgreichen Produkte oder Dienstleistungen. Sobald einmal Erfolg am Markt eingetreten ist wird es nicht lange dauern, bis Ihr Name von anderen „geklaut“ wird. Ist Ihr Name dann nicht wirkungsvoll geschützt, wird es schwierig, rechtlich einzuschreiten.

Noch schlimmer wäre es, wenn die Konkurrenz Ihren Namen schützen lässt. Dann könnte Ihr Konkurrent Ihnen die Nutzung des Namens, den Sie für Ihre Produkte verwendet haben, sogar verbieten. Ihre ganze Arbeit wäre dann umsonst und jemand anderes erntet die Lorbeeren.

2. Kann ich meine Namen schützen lassen durch Eintragung ins Handelsregister?

Viele glauben, dass man Namen ausreichend schützen lassen kann, indem die eigene Firmierung ins Handelsregister eingetragen wird. Das ist falsch. Die Eintragung ins Handelsregister hat nur zur Folge, dass ein anderes Unternehmen mit dem identischen oder ähnlichen Namen nicht im gleichen Bezirk eingetragen werden kann. Eine komplette Monopolisierung ist nicht möglich. Damit ist Ihr unternehmerischer Name nur in einem geringen Umfang geschützt. Insbesondere können Sie auf diese Art nicht die Namen Ihrer Produkte schützen lassen.

3. Wie kann ich meine Namen wirkungsvoll schützen lassen?

Sie können Ihre Namen schützen lassen durch die Anmeldung als Marke beim Deutschen Paten-und Markenamt. Es gibt hierzu ein Formular auf der DPMA Internetseite. Doch Sie werden schnell merken, dass eine Anmeldung Kenntnisse im Markenrecht erfordert.

4. Was muss ich beachten, wenn ich meinen Namen schützen lasse?

Bevor Sie Ihren Namen durch Markenanmeldung beim DPMA schützen lassen, sollten Sie zunächst klären, ob der Name überhaupt eintragungsfähig ist. Desweiteren ist zu recherchieren, ob Ihr Name bereits eingetragen ist. Ist dies der Fall, sollte Ihnen bewusst sein, dass bei Eintragung Ihres Namens als Marke ältere Rechte entgegen stehen könnten. Hat jemand anders den identischen Namen oder einen ähnlichen Namen schon vor Ihnen durch Markenanmeldung schützen lassen und dies auch noch zu gleichen oder ähnlichen Waren bzw. Dienstleistungen, dann kann es zu kostenträchtige Konflikten kommen, wenn Sie Ihren Namen dennoch schützen lassen. Diese Gefahr besteht, da das DPMA bei Markenanmeldung die Rechte Dritte nicht prüft.

Wenn Sie Ihren Namen schützen lassen wollen, dann ist bei Markenanmeldung auch der Schutzumfang anzugeben. Das bedeutet, dass anzugeben ist, für welche Waren oder Dienstleistungen der Namensschutz beansprucht werden soll. Wichtig ist, dass die anfangs angegebene Liste der Produkte und Dienstleistungen, für die Sie Ihren Namen schützen lassen möchten, nachträglich nicht erweitert werden kann.

Das sind nur einige rechtliche Punkte, die zu beachten sind, wenn Sie Ihren Namen schützen lassen wollen.

Wenn Sie als Unternehmer –egal in welcher Branche– Erfolg haben möchten, dann lassen Sie Ihre gut entwickelten und in den Markt eingeführten Namen schützen. (af/ro)

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