„Neuschwanstein“: Freistaat Bayern verliert Prozess gegen Hotel
Schloss Neuschwanstein – märchenhafter Traumbau des späten 19. Jahrhunderts und als Touristenmagnet von hoher realwirtschaftlicher Relevanz für den Freistaat Bayern, schließlich spülen die 1,5 Millionen Besucherinnen und Besucher jährlich eine Menge Geld in die Landeskasse.
„Neuschwanstein“ als Marke
Kein Wunder also, dass der Freistaat den Namen „Neuschwanstein“ gerne exklusiv für das heute als Museum betriebene zauberhafte Märchenschloss reserviert sehen will. Bayern hat sich „Neuschwanstein“ als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen, um zu verhindern, dass der Name anderweitig genutzt wird. Ein Hotel sollte jedenfalls nicht so heißen, meint das Land Ludwigs II. – und scheiterte damit nun vor Gericht.
„Explorer Hotel Neuschwanstein“ – keine Verwechslungsgefahr, keine Irreführung
Seit Jahren schon prozessiert Bayern gegen das „Explorer Hotel Neuschwanstein“ – wegen der Verwendung von „Neuschwanstein“ im Hotelnamen. Das sei eine Unternehmenskennzeichenverletzung. Das OLG München konnte dieser Auffassung in seinem Beschluss vom 2. Februar 2023 nicht folgen. Schließlich bestehe weder eine Verwechslungsgefahr mit dem legendären Märchenschloss noch liege eine Irreführung der Hotelgäste vor, so die Richter aus der bayrischen Landeshauptstadt.
…prozessieren sie noch heute
Damit ist der Burgfriede aber noch nicht gesichert. Um die Verwendung des Namens „Neuschwanstein“ wird auch an anderer Stelle im Zuge rechtlicher Auseinandersetzungen gerungen. Laut Schlösserverwaltung laufen noch zwei weitere Verfahren.