Klappern gehört bekanntlich zum Handwerk. Und in unseren Tagen wird vor allem virtuell geklappert. Kein Verband, kein Unternehmen, kein Freiberufler mehr ohne aussagekräftigen Internetauftritt.
Oft ergänzt dort ein Blog, eine Art öffentliches Online-Tagebuch, die statische Seite mit den grundlegenden Informationen. Im Blog wird über das aktuelle Geschehen berichtet – die Zielgruppe soll schließlich sehen, dass es läuft.
Wann Blogbeiträge zu aktualisieren sind
So betreiben auch viele Anwaltskanzleien ein Blog, in dem über Erfolge vor Gericht informiert wird. Dass dabei besondere Anforderungen an die Redlichkeit gelten, hat nun das OLG Frankfurt a.M. festgestellt (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.12.22, Az.: 16 U 255/21). Der Grundsatz des Beschlusses lautet: Wenn Rechtsanwälte Blogbeiträge zu gerichtlichen Erfolgen veröffentlichen und die Entscheidung später aufgehoben wird, muss der Beitrag zwar nicht gelöscht, wohl aber im Sinne des veränderten Prozessergebnisses aktualisiert werden.
Wahrheit und Aktualität
In dem verhandelten Fall ging es um den Bericht über den Erlass einer Einstweiligen Verfügung, die später rechtskräftig aufgehoben wurde. Die Vorinstanz, das LG Frankfurt a.M., hatte noch die Löschung des Beitrags verlangt, das OLG sah die Sache differenzierter: Der Bericht sei an sich wahr und insoweit hinzunehmen, allerdings verschweige er die nachträglich eingetretene Änderung der Sachlage und sei daher eben nur „die halbe Wahrheit“. Der Artikel müsse insoweit aktualisierend ergänzt werden. Das bedeutet: Wer als Anwalt ein Blog betreibt, muss diesen auch pflegen und dabei auf Aktualität achten, um der Leserschaft bei der Schilderung von Prozessverläufen immer die ganze Wahrheit zu vermitteln.
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.