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Dieter Bohlen verklagt Deutschland vor dem EGMR

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Bild.de teilt heute morgen mit, dass Dieter Bohlen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt.

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Ausgerechnet der unverschämteste Juror aus “Deutschland sucht den Superstar” (“Ich glaube du hast viel größere Probleme als das Singen.”) fühlt sich von der Bundesrepublik Deutschland in seinen Menschenrechten verletzt.

Lucky Guy

Hintergrund der Klage vor dem Europäischen Gericht ist der Versuch Bohlens von British American Tobacco für eine Zigarettenwerbung eine Geldentschädigung zu erlangen. Er hatte gegen den Konzern wegen einer Werbekampagne von “Lucky Strike” geklagt. Das OLG Hamburg hatte Bohlen noch 35.000,00 Schmerzensgeld zugesprochen. Der BGH hat die Klage dann abgewiesen. Wir berichteten. Eine Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg.

There’s Something In The Air

Die Lucky Strike Kampagne hatte Bohlen unter Anspielung auf sein teilweise verbotenes Buch „Hinter den Kulissen“ mit der Abbildung zweier Zigarettenschachteln, an denen ein Filzstift lehnte, aufs Korn genommen und in der Überschrift geschrieben: Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher.” Die Wörter “lieber”, “einfach” und “super” waren geschwärzt, aber noch lesbar.

Obgleich er ansonsten Spaß verstehe, wolle er nicht das eine Zigarettenfirma mit ihm als Nichtraucher Werbung mache, so Bohlen.

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Gegnerin im Verfahren vor dem höchsten europäischen Gericht ist nunmehr nicht mehr der Tabakkonzern, sondern die Bundesrepublik Deutschland. Der Termin für eine Entscheidung steht noch nicht fest.

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