Keine Beziehung! Löw setzt Gegendarstellung durch
„Neues Glück – alles über ihre Beziehung!“ Bundestrainer Löw dürfte das Frühstücksbrötchen bei der Lektüre der Zeitschrift „Illustrierte Freizeit Revue“ wohl im Hals stecken geblieben sein – wenn er es denn gelesen hat.
Auf jeden Fall: Vor dem Landgericht Offenburg errang der Bundestrainer jetzt einen wichtigen Punktsieg – und zwar gegen den Burda-Verlag: Der muss eine Gegendarstellung drucken und erklären, dass die angebliche Liebesgeschichte in der Freizeit Revue nicht den Tatsachen entspricht und Joachim Löw keine Beziehung zur Schauspielerin Dennenesch Zoudé führt.
Nach Widerspruch: Löw setzt Gegendarstellung durch
Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Joachim Löw hat den presserechtlichen Anspruch auf den Abdruck einer Gegendarstellung und dies – was oft übersehen wird – unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Behauptung. In modernen Zeiten weiß ja kaum noch jemand, was eine Gegendarstellung überhaupt ist, da sie in den neuen Medien interessanterweise sehr selten beansprucht wird, obwohl dies auch dort ohne weiteres möglich ist.”
Löw hatte den Anspruch bereits im Mai vor Gericht um Zuge einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt. Das Landgericht verhandelte nun den Widerspruch des Verlages (LG Offenburg, Urteil v. 21.7.2017, Az. 3 O 143/17).
Auch jetzt ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, denn dem Verlag stehen weitere Rechtsmittel zur Fortsetzung des Streits zu Verfügung. Für die Berufung zuständig wäre das Oberlandesgericht in Karlsruhe.
Die Richter in Offenbach ließen sich nicht beirren: Der Verlag hatte argumentiert, dass Löw und die Schauspielerin sich definitiv kennen würden. Das ist aber noch lange keine Beziehung und auch kein zwangsläufiger Hinweis, dass die beiden ein Paar sind. Aus einer reinen Freundschaft eine Liebesbeziehung zu konstruieren, ist eine zu unterlassende Handlung, die neben dem Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung auch noch einen Unterlassungsanspruch und ggfls. sogar Schadensersatzanspruch auslöst.