LHR erwirkt einstweilige Verfügung gegen geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber Geschäftspartnern

Das Landgericht Weiden hat mit Beschluss vom 29.11.2024 (Az.: 15 O 506/24, nicht rechtskräftig) der Antragstellerin, einem deutschen Anbieter von Solarmodulen und Energiespeichersystemen, im Wege der einstweiligen Verfügung Recht gegeben.

Gegenstand des Verfahrens war die Behauptung der Antragsgegnerin, die Antragstellerin sei zahlungsunfähig und stehe kurz vor der Insolvenz.

Diese Äußerungen waren nicht nur unwahr, sondern führten zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden bei der Antragstellerin.

Behauptung von Liquiditätsproblemen gegenüber Geschäftspartner

Die Antragsgegnerin, ein Logistikunternehmen, verbreitete in mehreren E-Mails, darunter ein internationaler Logistikpartner und damit ein Geschäftspartner der Antragstellerin, die Behauptung, die Antragstellerin habe Liquiditätsprobleme, könne ihre Rechnungen nicht begleichen und es drohe eine Insolvenz. Diese Aussagen waren objektiv falsch und hatten das Ziel, die geschäftlichen Beziehungen der Antragstellerin zu beeinträchtigen. Die Antragstellerin vermutete, dass die Antragsgegnerin ihre eigene wirtschaftliche Schieflage verschleiern wollte, indem sie den Fokus auf vermeintliche Probleme der Antragstellerin lenkte.

Die Deutsche Bank zahlte einst fast 1 Milliarde Euro Schadensersatz an Leo Kirch

Das LG Weiden stellte klar, dass die Äußerungen der Antragsgegnerin unwahre Tatsachenbehauptungen darstellten, die geeignet waren, die Kreditwürdigkeit und Marktposition der Antragstellerin nachhaltig zu gefährden. Der Fall weist Parallelen zu dem bekannten Streit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank auf, in dem vergleichbare geschäftsschädigende Äußerungen eine zentrale Rolle spielten.

Im Fall Kirch führte die öffentliche Äußerung eines führenden Vertreters der Deutschen Bank über die angebliche Zahlungsunfähigkeit der Kirch-Gruppe zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für das Unternehmen, die letztlich zur Insolvenz beitrugen. Obwohl das Verfahren nicht abschließend durch den BGH entschieden wurde, erkannte die Deutsche Bank im Rahmen eines Vergleichs ihre Verantwortung an und zahlte 925 Millionen Euro Schadensersatz an die Erben von Leo Kirch. Diese Vorgänge unterstreichen, wie gravierend die Folgen solcher Äußerungen sein können.

Wirtschaftliche Konsequenzen

Auch im Fall der Antragstellerin hatten die unwahren Aussagen der Antragsgegnerin schwerwiegende Folgen. Mehrere Kreditversicherer kündigten ihre Policen, Lieferanten forderten Vorauszahlungen, und wichtige Kunden beendeten die Geschäftsbeziehung. Zusätzlich drohte die Beeinträchtigung des Weihnachtsgeschäfts, das für die Antragstellerin von zentraler Bedeutung ist.

Fazit

Das Urteil des LG Weiden verdeutlicht, dass Unternehmen, die unwahre und geschäftsschädigende Äußerungen verbreiten, nicht nur mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, sondern auch die Glaubwürdigkeit ihres eigenen Geschäftsmodells gefährden.

Der Fall zeigt, dass Parallelen zu prominenten Streitigkeiten wie dem Fall Kirch gezogen werden können, in denen geschäftsschädigende Äußerungen weitreichende wirtschaftliche und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Unternehmen sollten daher nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus moralischen und wirtschaftlichen Gründen verantwortungsvoll mit Äußerungen über Mitbewerber umgehen.

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