Merkwürdige "Abmahnungen" auf der eBay-Plattform
“Sie haben mehrere abmahnfähige Gründe in Ihren Artikelangeboten ! Ihre gesetzl. Angaben zum Teledienstgesetz sind nicht aktuell und verstossen in mehreren Punkten gegen die gesetzl. Vorgaben! Was ist z.B. bei Ihnen “Güchgaberecht” ? 30 Tage als Angabe für eine Rückzahlung ebenso nicht gesetzeskonform ! Die Angabe eines Zahlungsziels von 15 Tagen und die anschließende Drohung einer negativen Bewertung sind abmahnfähig ! Sie sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen !! Bevor es also zu einer teuren Abmahnung kommt, mache ich Sie noch kostenfrei darauf aufmerksam, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Angebote entsprechend zu überarbeiten.”
Klar ist, dass dies keine Abmahnung im Rechtssinne ist.
Ein Akt der reinen Nächstenliebe aber wohl auch nicht. Denn auf der bei eBay hinterlegten “MICH-Seite” des “abmahnwarners” werden praktischerweise nicht nur Informationen dazu bereitgehalten, wie man andere Mitbewerber abmahnen kann, sondern auch gleich Links zu Anwaltskanzleien, die sich mit dem Wettbewersbrecht befassen. Die passen dann auch zu dem Tipp, man solle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dass dieser Hinweis vom “abmahnwarner” selbst offenbar nicht beherzigt wird, zeigt der Satz
“Ihre gesetzl. Angaben zum Teledienstgesetz sind nicht aktuell und verstossen in mehreren Punkten gegen die gesetzl. Vorgaben! “
Denn das Teledienstegesetz (TDG) wurde bereits am 01.03.2007 vom Telemediengesetz (TMG) abgelöst.
Dies und der sonstige Duktus der E-Mail lassen darauf hoffen, dass kein Beschäftigung suchender Anwalt dahinter steckt. Die Damen und Herren Anwälte pflegen sich nämlich für gewöhnlich eher so auszudrücken. Ganz sicher sein kann man jedoch nicht, lassen sich doch die Kollegen so einiges einfallen.
Empfänger einer solchen E-Mail sollten sich jedenfalls davon nicht bange machen lassen und in Ruhe selbst entscheiden, ob und wen Sie mit einer anwaltlichen Beratung beauftragen wollen. (la)