Neues Reifenlabel – Pflichtangaben zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräuschen
Die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung soll für mehr Umweltschutz und Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Sie regelt Informationspflichten für die Händler und gibt Verbrauchern die Möglichkeit sich schnell über bestimmte Reifeneigenschaften – namentlich Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräuschen zu informieren.
Ähnlich wie bei den Energieeffizienzklassen wird es für die Kraftstoffeffizienz eine Skala von A (größte Effizienz) – G (geringste Einsparung) geben, die zusätzlich in den Ampelfarben dargestellt werden. Auch bei der Nasshaftung wird der Verbraucher anhand einer Skala von A – F die entsprechenden Informationen erhalten können. Reifen mit der Kennzeichnung A in der Nasshaftung haben den kürzesten Bremsweg, den längsten haben Reifen der Klasse F. Die Angaben zu den Rollgeräuschen werden in Dezibel angegeben. Zusätzlich soll eine Grafik, die Schallwellen ausgehend von einem darstellt, die Informationseinordnung erleichtern. Je mehr schwarze Schallwellen (eine – drei) vom Reifen ausgehen, desto lauter sind die Rollgeräusche.
Reifenhändler müssen ab dem 1.11.2012 handeln
Ab dem 1. November 2012 muss jeder Händler – auch im Internetversand – diese Angaben machen; sie dürfen aber schon bereits ab dem 30. Mai 2012 gemacht werden.
Weitergehende Informationen können Sie hierzu auch der Internetseite www.dasreifenlabel.de entnehmen, die vom BRV Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. und dem wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. betrieben wird.
Sollten Sie rechtliche Fragen haben, beraten wir Sie gerne. (cr)