Markenrecht soll Lübecker Karnevalsparty verhindern
Der Düsseldorfer „Böse Buben Ball“ zählt alljährlich zu den Höhepunkten der dortigen Karnevalssession. Ausgerichtet wird er vom Prinzenclub der Landeshauptstadt Düsseldorf e.V., einer ehrwürdigen und elitären Institution, die ausschließlich ehemaligen Karnevalsprinzen und ausgesuchten Ehrenmitgliedern offen steht.
Böser Buben Ball ist nicht einzigartig?
Mit Erschrecken mussten die Ex-Prinzen aus der Altbier-Metropole nun feststellen, dass ihr „Böse Buben Ball“ überhaupt nicht so einzigartig ist wie sie bislang immer angenommen hatten. Denn im fernen Lübeck – aus Düsseldorfer Sicht einem karnevalistischen Niemandsland – wird Jahr für Jahr zur Karnevalszeit eine Veranstaltung mit absolut identischem Namen abgehalten. Wie die Lübecker Nachrichten http://www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Duesseldorfer-Narren-bekaempfen-Luebecks-Boeser-Buben-Ball und die Rheinische Post http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/karnevalisten-drohen-luebecker-narren-aid-1.4279714 übereinstimmend berichten, wollen die Narren aus Düsseldorf nun alles daran setzen, dass die Lübecker Veranstaltung ab dem kommenden Jahr nicht mehr unter dem bisherigen Namen stattfindet. Helfen soll ihnen dabei die Wortmarke „Böser Buben Ball“, die sich der Prinzenclub der Landeshauptstadt Düsseldorf e.V. im Jahr 1995 für die Dienstleistungsklasse 41 (Unterhaltung) als Wortmarke im Register der DPMA hat schützen lassen. Eigentlich eine klare Sache, möchte man meinen…
Prioritätsältere geschäftliche Bezeichnung schlägt prioritätsjüngere Marke
ABER: Die Lübecker behaupten, dass ihre „Tradition“ nachweisbar viel weiter zurückreicht als die des Düsseldorfer Prinzenclubs, der sich erst im Jahr 1958 gegründet hat. “Wahrscheinlich hat mal ein Düsseldorfer hier Urlaub gemacht und von dem Ball bei uns etwas mitbekommen und einfach abgekupfert” wird der Lübecker Veranstalter selbstbewusst in der dortigen Zeitung zitiert. Entwicklungshilfe aus Schleswig-Holstein für eine rheinische Karnevalshochburg? Daran dürfte man in Düsseldorf ordentlich zu knabbern haben.
Doch wenn es stimmt, was die Lübecker behaupten, könnten die Markenrechte der Düsseldorfer gegen die identische Bezeichnung möglicherweise wirklich nicht viel ausrichten. Denn einer prioritätsälteren geschäftlichen Bezeichnung – und um eine solche könnte es sich bei dem Lübecker Veranstaltungsnamen durchaus handeln – kann eine prioritätsjüngere (eingetragene) Marke nicht entgegen gehalten werden, weil § 6 Abs. 1 MarkenG von einer sachlichen Gleichwertigkeit der Kennzeichenrechte ausgeht. Für den Fall, dass man an den Voraussetzungen der geschäftlichen Bezeichnung scheitern sollte, wird in Lübeck alternativ darüber nachgedacht, sich auf einen Werktitelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG zu berufen, der ebenfalls die Rechte aus einer jüngeren Marke sperren kann. Da die Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung und an einem Werktitel nicht von einer Eintragung abhängen, sondern durch tatsächliche Benutzungsaufnahme entstehen, dürfte es deshalb entscheidend darauf ankommen, ob man in Düsseldorf oder Lübeck zuerst damit angefangen hat, die Bezeichnung „Böser Buben Ball“ für die jeweilige Karnevalsparty zu nutzen.
Verwirkung von Markenrechtsansprüchen bei Duldung
Doch selbst dann, wenn sich herausstellen sollte, dass die Düsseldorfer tatsächlich früher dran gewesen sind, müssen die Lübecker nicht zwangsweise die Segel strecken. Denn nach § 21 Abs. 2 MarkenG kann sich nicht auf sein Markenrecht berufen, wer die Benutzung seines Rechts während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis der Benutzung geduldet hat. Dass dem Düsseldorfer Prinzenclub die Lübecker Benutzung tatsächlich über Jahrzehnte hinweg verborgen geblieben ist, erscheint aber höchst unwahrscheinlich. Denn auch die Lübecker Veranstaltung wird bei Eingabe des Suchbegriffs „Böse Buben Ball“ bei Google auf Seite 1 der Treffer-Liste – und zwar direkt hinter der Düsseldorfer Veranstaltung – angezeigt. Dass die Düsseldorfer Ex-Prinzen ihre eigene Veranstaltung nicht regelmäßig googeln, erscheint äußerst weltfremd. Und Google wurde schließlich nicht erst gestern erfunden.
Vielleicht sollten die Düsseldorfer deshalb ganz einfach von rechtlichen Schritten absehen und sich auf eine friedliche Koexistenz mit ihren Lübecker „Kollegen“ einigen, frei nach dem Düsseldorfer Karnevalsmotto: „Die Sterne funkele, mir Düsseldorfer schunkele. Hütt es ons alles ejal, mer fiere Karneval“. (ab)
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