OLG Hamburg: Widerrufsfrist bei eBay 1 Monat! Neue Abmahnwelle?
Heute hat auch das OLG Hamburg in einem eBay-Fall entschieden, dass Verbraucher 1 Monat Zeit haben, ihre Vertragserklärungen zu widerrufen und nicht nur 2 Wochen. (Hanseatisches OLG, Urt. v. 24.08.2006 ? 3 U 103/06).
Der Volltext lag zunächst leider noch nicht vor. Ein Kollege aus Hamburg war jedoch so freundlich und hatte uns das Ergebnis der mündlichen Verhandlung bereits mitgeteilt.
Am 02.09.2006 war es dann soweit. Das ganze Urteil ist nunmehr hier zu finden.
Damit liegt das OLG auf einer Linie mit dem KG Berlin, welches bereits am 18.07.2006 mit schöner Begründung zum gleichen Ergbenis gekommen ist. (KG, Beschl. v. 18.07.2006 ? 5 W 156/06)
Es dürfte somit feststehen, dass diese Rechtssprechung nicht, wie von vielen vermutet, eine Ausnahme bleiben wird, sondern dass andere Gerichte nachfolgen werden.
Wir haben diese Ansicht immer schon für richtig gehalten. Unsere Mandanten mussten in der Vergangenhneit daher vielleicht die ein oder andere Ware mehr als die Konkurrenz aufgrund eines Widerrufs zurücknehmen, können sich aber jetzt entspannt zurücklehnen… (la)