Damit wird Microsoft verboten, festzustellen, dass PCFritz “gefälschte Software und Raubkopien des Betriebssystems Windows 7 vertreibt oder besitzt” oder dass diese “Sicherungskopien nachempfunden” seien. Auch darf Microsoft nicht mehr behaupten, dadurch wirtschaftliche Einbußen erlitten zu haben. Falls sich das Unternehmen nicht an die Auflagen hält, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Microsoft machte Durchsuchung wegen angeblich gefälschter Ware öffentlich
Das Gericht folgte dem Antrag von PCFritz, da glaubhaft darlegelegt wurde, dass Microsofts Vorgehen in der Sache nicht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vereinbar sei. Denn der Software-Konzern habe unter anderem die staatsanwaltliche Untersuchung in den Geschäftsräumen von PCFritz am 19. September sowie die damit verbundene Berichterstattung “gezielt genutzt”, um den weiteren Geschäftsbetrieb des Händlers zu unterbinden oder zumindest wirtschaftlich in Frage zu stellen. Hintergrund des gerichtlichen Verbotes sind Vorwürfe von Microsoft, dass PCFritz gefälschte Software und Raubkopien vertreibe. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Geschäfts- und Lagerräume der Firma pcfritz.de onlinestore GmbH (PCFritz) sowie Privatwohnungen von Tatverdächtigen in Berlin und Halle durchsucht.
Nachdem zunächst offenbar Zweifel bezüglich der Echtheit des von PCFritz übereichten Dokuments bestanden, teilt Golem aktuell in einem Udate mit, dass eine Gerichtssprecherin die Originalität des Beschlusses auf Nachfrage bestätigt habe.
Microsoft ist nicht zimperlich
Microsoft ist bekannt dafür, (vermeintliche) Rechte mit äußerster Härte durchzusetzen und auch die Öffentlichkeit für ihre Sache zu instrumentalisieren, gerät dabei aber schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt. (la)