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Praktiker-Werbespot stirbt langsam…

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Wie dem “Handakte WebLAWg” zu entnehmen ist, hat das OLG Saarbrücken das LG Saarbrücken in der Entscheidung bestätigt, dass der Radiohörern nur zu gut bekannte Slogan des Praktiker-Baumarkts “20% auf alles- außer Tiernahrung” wettbewerbswidrig und somit zu unterlassen sei.

Begründet wird dies offenbar damit, dass Praktiker auch Kommissionsware von Tchibo anbietet, die von dem Preisnachlass nicht umfasst ist. Praktiker müsse daher entweder klarstellen, dass diese Ware nicht von der Rabattaktion betroffen ist, oder deutlich machen, dass die Tchibo-Produkte nicht zum Praktiker-Sortiment gehören.

Wir fragen uns vor dem Hintergrund des langen Zeitraums, in dem die Werbeaktion jetzt bereits läuft, ob die Werbung nicht schon aus einem anderen Grund irreführend und wettbewerbswidrig sein könnte. Es dürfte nämlich mittlerweile für Verbraucher nicht mehr nachvollziehbar sein, auf welche (ursprünglichen) Preise diese 20% Rabatt gewährt werden sollen, d.h. welche Bezugsgröße anzunehmen ist. Fraglich ist, ob überhaupt von einem zulässigen Preisnachlass gesprochen werden kann, wenn die in Bezug genommenen Preise lange schon nicht mehr gefordert worden sind. Stichwort Mondpreiswerbung bzw. Preisschaukelei.

Ein vollständiges Verbot der Werbung wäre jedenfalls schade. So markant wie die deutsche Synchronstimme von Bruce Willis hat mich noch niemand zum Besuch eines Heimwerkermarkts aufgefordert. (la)

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