Prinz August wollte von seinem Verteidiger 500.000,00 € Schmerzensgeld haben. Eine Forderung die kurz vor dem Prozess auf 5.000,00 € reduziert worden war. Wir berichteten.
Das Landgericht Hannover meinte nun, dass dem Adligen noch nicht einmal dieser Betrag zustehe. Der Verteidiger des Prinzen habe zwar in das Persönlichkeitsrecht des Prinzen eingegriffen, indem er weisungswidrig gehandelt habe. Dieser Eingriff sei aber nicht so schwerwiegend gewesen, um eine Schmerzensgeldzahlung zu rechtfertigen.
Im Anschluss an die Urteilsverkündung sagte der Anwalt von Prinz August, das Urteil widerspreche allem, was er über die Strafjustiz wisse. Als Strafverteidiger sei Heidemeier an die Wahrheit gebunden gewesen. Er hätte nicht einfach einen Sachverhalt erfinden dürfen – auch nicht, um seinem Mandanten zu helfen. Die von Heidemeier abgegebene Erklärung habe die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten durchaus schwer beeinträchtigt, fügte er hinzu. Mit dem Urteil werde das Landgericht Hannover «die Mehrheit der deutschen Strafjuristen gegen sich haben», sagte Euler weiter und kündigte an, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Celle einzulegen.
Das Spiel geht also weiter… (la) Quelle: ddp