In einer für die Mandantin traurigen Sache soll ein Versäumnisurteil ins Ausland zugestellt werden – seit einem halben Jahr. Auf Nachfrage schreibt uns das Gericht:
“[…] Dies bedeutet folgendes:
– Entweder wurde das Versäumnisurteil beim erstmaligen Übersenden formlos übersandt und ist deshalb in der Wachstmeisterei nicht registriert
– oder das Versäumnisurteil wurde tatsächlich gar nicht versendet
– oder das Versäumnisurteil wurde formgerecht übersendet, aber die Registrierung ist versehentlich unterblieben. […]”
Ich überlege, welche dieser Alternativen der Mandantin am meisten zusagt. Außerdem quält einen die Tatsache, dass es das Urteil wahrscheinlich nicht mal über die Grenze geschafft hat, wo die Probleme erfahrungsgemäß erst anfangen. Da tröstet nicht einmal der nette Satz der Richterin:
“Sofern im Gericht ein relevanter Fehler unterlaufen sein sollte, wird dies sehr bedauert”.
(zie)