Die Stiftung Warentest hatte Nussschokolade getestet und dabei 26 Produkte unter die Lupe genommen. Unter den getesteten Schokoladen war auch die der Sorte “Voll-Nuss” von Ritter Sport. Obwohl die Schokolade geschmacklich nicht beanstandet wurde, bemängelten die Prüfer, dass bei der Verarbeitung ein chemisch hergestellte Inhaltsstoff, nämlich Piperonal zum Einsatz gekommen sei und vergaben das Qualitätsurteil “mangelhaft”. Piperonal komme zwar grundsätzlich auch in der Natur vor, werde aber in der Regel chemisch hergestellt. Die Deklaration des Produktes damit, dass ausschließlich natürliche Aromen eingesetzt würden, sei daher unzutreffend und irreführend. Wir berichteten.
Das Landgericht München konnte von Ritter Sport davon überzeugt werden, dass die Feststellungen von Stiftung Warentest falsch sind.
Einstweilige Verfügungen werden in der Regel zwar ohne Anhörung des Gegners jedoch nicht ohne genaue Prüfung des Sachverhalts erlassen. Der Antragsteller muss seinen Anspruch nämlich glaubhaft machen. Im vorliegenden Fall wurden eidesstattliche Versicherungen der Beteiligten vorgelegt, wobei die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt strafbar ist.
Die Stiftung Warentest kann gegen diese vorläufige Gerichtsentscheidung Widerspruch einlegen und hat dies auch bereits angekündigt. Es bleibt daher spannend. Wir werden weiter berichten. (la)