Voll-Nuss: mangelhaft
Aktuell hat die Stiftung Warentest Nussschokolade getestet und dabei 26 Produkte unter die Lupe genommen. Unter den getesteten Schokoladen war auch die der Sorte “Voll-Nuss” von Ritter Sport. Obwohl die Schokolade geschmacklich nicht beanstandet wurde, bemängelten die Prüfer, dass bei der Verarbeitung ein chemisch hergestellte Inhaltsstoff, nämlich Piperonal zum Einsatz gekommen sei und vergaben das Qualitätsurteil “mangelhaft”. Piperonal komme zwar grundsätzlich auch in der Natur vor, werde aber in der Regel chemisch hergestellt. Die Deklaration des Produktes damit, dass ausschließlich natürliche Aromen eingesetzt würden, sei daher unzutreffend und irreführend.
Ritter Sport hat auf diese Meldung am gleichen Tag reagiert und die Vorwürfe zurückgewiesen. Es liege eine aktuelle Garantieerklärung seitens der Lieferantin, der SymRise AG vor, die bestätige, dass das gelieferte Aroma, welches in der Ritter Sport Voll-Nuss zum Einsatz komme, ausschließlich natürlichen Ursprungs sei, wie auch ausschließlich auf natürlichem Wege gewonnen werde.
Laut einem Beitrag vom 22.11.2013 bleibt die Stiftung Warentest bei ihrer Darstellung. Im Zutatenverzeichnis von Ritter Sport Voll-Nuss stehe „natürliches Aroma“. Die Tester hätten den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen. Die Stiftung Warentest teilt in ihrer Erklärung innerhalb eines Updates auch mit, dass Rittersport angekündigt habe, gegen die Testergebnisse rechtlich vorgehen zu wollen und dass daher zurzeit keine über die in dieser Meldung enthaltenen Fakten hinausgehenden Details zu den Untersuchungsgrundlagen und Bewertungsfragen genannt werden könnten.
Erfolgsaussichten des rechtlichen Vorgehens
Es ist erfahrungsgemäß sehr schwierig, unliebsame Testergebnisse juristisch anzugreifen. Die reine Bewertungsebene ist vor dem Hintergrund, dass subjektive Einschätzungen – und dazu zählen Bewertungen der Stiftung-Warentestprüfer – grundsätzlich der Meinungsfreiheit unterfallen und damit nicht untersagt werden können. Gerichtlich überprüfbar sind nur Tatsachenbehauptungen, also Behauptungen, die dem Beweis zugänglich sind. Angegriffen werden kann daher nur die Tatsachengrundlage, auf der das Urteil der Tester beruht. Für den vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Bewertung “mangelhaft” zwar als solche nicht angreifbar ist. Falls sich aber herausstellen sollte, dass die Behauptung der Tester, dass sich in dem überprüften Produkt entgegen der Bewerbung nicht natürliche Aromen, sondern chemisch hergestellte Substanzen befunden haben, unzutreffend sein sollte, hätte das Vorgehen von Ritter Sport durchaus Aussicht auf Erfolg.
Neben der Unterlassung der unwahren Tatsachenbehauptungen (in deren Zusammenhang Stiftung Warentest wohl auch das Qualitätsurteil revidieren müsste) besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Ritter Sport durch die fehlerhaften Aussagen erlittenen Umsatzeinbußen bzw. des entgangenen Gewinns entstanden ist.
Auf Facebook tobt der “shit storm”
Die Geschehnisse werden übrigens auf Facebook auf beiden Unternehmensseiten rege diskutiert. Während Ritter Sport auf der eigenen Facebookseite fast ausnahmslos Sympathiebekundungen erhält, tobt interessanterweise auf der Facebookseite von Stiftung Warentest ein kleiner “shit storm” und zwar nicht “für”, sondern “gegen” das Testergebnis. (la)
Via: szary.de