Die Ministerin äußert sich dort unter anderem zum geplanten gesonderten Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
Der Kollege Dosch weist in seinem Blog darauf hin, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich zu diesem Leistungsschutzrecht dahingehend äußert, dass kommerzielle Nutzer von Presseerzeugnissen in Zukunft zahlen müssten, wenn sie diese verwenden – und zwar europaweit. Dadurch solle verhindert werden, dass die Online-Angebote der Verleger durch andere Unternehmen gewerblich verlinkt werden.
Der Kollege nimmt die Ministerin beim Wort und zeigt am Beispiel seines eigenen Blogs auf, was für Konsequenzen ein solches “Linkverbot” für das gesamte Internet hätte. Nämlich, dass dessen Grundstruktur, die Vernetzung oder eben Verlinkung von Inhalten völlig in Frage gestellt würde.
Dass das bloße Verlinken auf fremde urheberrechtlich geschützte Werke grundsätzlich zulässig ist, hat der BGH bereits in seiner Paperboy-Entscheidung klargestellt. Es steht daher zu vermuten, dass auch das geplante neue Leistungsschutzrecht für Verlage diese urheberrechtlichen Grundsätze zu Lasten der Funktionsweise des Internets nicht aufheben will, sondern dass die Ministerin sich hier lediglich missverständlich ausgedrückt hat.
Ich habe jedenfalls diese Hoffnung, denn Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat für das Thema Urheberrecht jedenfalls in der Vergangenheit immer ein ganz gutes Gespür bewiesen, wie sich insbesondere an ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht aus dem Juni 2010 gezeigt hat.
Diese Hoffnung hegt sicherlich auch der Kollege Dosch, der mit seinem bewusst naiv gehaltenen Blogeintrag den Leser aber auf instruktive Weise zum Nachdenken und im besten Falle zu der gleichen Schlussfolgerung bringt:
Das kann die Ministerin der Justiz so nicht gemeint haben. (la)
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