Skandalurteil? eBay-Verkauf von 93 Gegenständen innerhalb 1 Monats = Unternehmer
Das Landgericht Berlin (Az: 103 O 75/06, Urteil vom 5. September 2006) entschied dies für einen Fall, in dem eine Mutter allein im März dieses Jahres insgesamt 93 Artikel bei eBay angeboten hatte. Darunter befand sich teilweise Neuware und teilweise bereits getragene Kleidung ihrer Kinder.
Dass es dieser Fall überhaupt in die Presse geschafft hat, liegt unseres Erachtens nicht daran, dass die Entscheidung in der Sache ungewöhnlich wäre. Eine Unternehmereigenschaft wird von den Gerichten bereits bei geringfügigerer Verkaufstätigkeit angenommen. Das öffentliche Interesse wird vielmehr durch die Schlüsselworte “Mutter” und “gebrauchte Kindersachen” geweckt, mit der die Nachricht gespickt wird, um ihr die erforderliche Portion Emotion zu verabreichen.
Erwartungsgemäß werden jetzt bereits hitzige Diskussionen innerhalb der eBay-Foren zum Thema geführt, in denen sich die Betroffene offenbar sogar selbst zu dem Fall äussert. Es verwundert nicht, dass der Fall dort nicht objektiv besprochen wird, sondern “Schuldige” an dem”Skandalurteil” gesucht und – wen wunderts – auch schnell in Gestalt des Abmahnenden bzw. dessen Anwalt gefunden werden. Dass die Abgemahnte selbst nicht als Schuldige gesehen wird, da sie freilich keinem etwas Böses wollte, kann ebenfalls noch nachvollzogen werden.
Wir fragen uns jedoch, weshalb niemand einmal nach der anwaltlichen Vertretung der Betroffenen fragt. Wie ist eigentlich die Leistung einer Anwältin zu beurteilen, die ihre Mandantin – anscheinend lediglich mit den Argumenten “Rechtsmissbrauch” und “Privatverkauf” – in einen kostenintensiven Prozess treibt, um dessen Ausgang sogleich beifallheischend der Presse zuzspielen?
Laut heise.de prüft die Anwältin nun eine (abermals kostenpflichtige) Berufung gegen das Urteil. Egal wie diese ausgeht: Auch ohne Sieg für die “Gerichtigkeit” erhalten die beteiligten Anwälte ihre Honorare und wir dürfen uns auf eine weitere skandalschwangere Pressemitteilung freuen. (la)