Am Samstag, 19.5.2012, 17:03 Uhr ARD-Ratgeber "Der Internetanwalt" einschalten!
Diesmal unterstützt unsere Kollegin Nina Haberkamm den Internetanwalt Thomas G. Becker bei der Besprechung eines spannenden Themas: “Musik und Videos im Internet – was ist erlaubt?”
Wir nehmen zum Beispiel zu der Frage Stellung, ob man sich bereits durch das bloße anschauen, das Streaming von Inhalten strafbar machen kann.
Wer nicht die Lust oder die Zeit hat, die Sendung am Samstag um 17:03 Uhr im Fernsehen zu verfolgen, kann sie danach auf der Internetseite der ARD hier anschauen. Nach der Sendung bieten wir auf unserer Facebookseite eine LIVE-Diskussion zu den in der Sendung besprochenen Themen an. Unsere Facebook-“Gefällt-mir-Leute” sind herzlich dazu eingeladen, hier alles zu Fragen, was sie zu den Themen bewegt:
Unsere Kanzlei ist auf den Bereich des e-Commerce unter anderem auch über die neuen Medien und insbesondere Social Media spezialisiert und vertritt insbesondere zahlreiche mittelständische Unternehmen in diesbezüglichen Rechtsfragen. Uns erreichen täglich zahlreiche Anfragen und Hilfegesuche. Aufgrund der hohen Anzahl der Kontaktaufnahmen können wir in diesen Fällen nicht immer mit einer anwaltlichen Vertretung helfen.
Bei Fragen stehen wir aber grundsätzlich natürlich gerne zur Verfügung. (la)[:]