Waldhof Mannheim hatte es nicht leicht die letzten Jahre. Drei mal Relegation. Drei mal nicht den Aufstieg aus der Regionalliga Südwest geschafft.
Aber dieses Jahr wird alles anders! Der Tabellenerste muss nicht mehr länger in die Relegation und steigt auf direktem Wege in die 3. Liga auf. Das ist die Liga, in die der HSV hoffentlich eines Tages absteigt. Aber genug der Träumereien.
Wütende Fans und Spielabbruch
Bei einem eben dieser Aufstiegsspiele in der Saison 2017/18 gegen den KFC Uerdingen trug es sich zu, dass passionierte Anhänger des Mannheimer Vereins ein paar Böller und Bengalos aus ihren Hosentaschen zauberten und für etwas „Stimmung“ sorgten. Schiedsrichter Patrick Ittrich sah sich gezwungen, das Spiel zu unterbrechen. Als die Partie weiterging, sahen sich auch die Mannheimer Fans gewzungen, mit ihrer selbstgebastelten Lightshow weiterzumachen und das Spiel wurde endgültig abgebrochen. Doch was nun? Ein Tor war zwar gefallen, aber wer war jetzt aufgestiegen?
Die Paragrafen in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sind relativ klar und eindeutig definiert:
“Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beiden ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten“,
heißt es in § 18 Rechts- und Verfahrensordnung des DFB.
Okay. Aber was hat der Verein jetzt mit wildgewordenen Fans am Hut? Naja. In § 9a Rechts- und Verfahrensordnung des DFB steht für diesen Fall:
“Vereine sind für das Verhalten ihrer […] Zuschauer […] verantwortlich.“
3 Punkte Abzug in der laufenden Saison
Das Ergebnis des Spiels ist damit also relativ klar. Die Mannheimer blieben wo sie sind und Uerdingen spielte sodann in der 3. Liga. Aber dem DFB reichte das nicht. In einem verbandsinternen Sportgerichtsverfsahren wurde Waldhof Mannheim zu einer Geldstrafe von 25.000€ sowie zu drei Punkten Abzug für die Saison 2018/19 verurteilt.
Ja Himmel, jetzt hackts aber…, dachte sich das Landgericht Frankfurt a.M. und entschied, dass der DFB nicht berechtigt sei, drei Punkte im laufenden Spielbetrieb abzuziehen.
„Selbstverständlich stellen das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände und gewalttätige Auseinandersetzungen erhebliche Gefahren für alle im Stadion befindlichen Personen dar“,
stellte die zuständige Kammer des Landgerichts in ihrem Urteil klar.
„Die Aberkennung von drei Punkten kann aber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben keinen Bestand haben“,
so die Richter am LG Frankfurt a.M. (LG Frankfurt a.M., Urteil v. 20.03.2019, Az. 2-06 O 420/18).
In der Regionalliga wird schärfer geschossen
Ich vermute, dass die Richter am LG Frankfurt auch Fans eines Regionalligisten waren. Anhänger von einem 1. Ligisten aus beispielsweise dem Süden Deutschlands hätten nur müde gelächelt und Aussagen, die die Spieler,
„die nach hartem Training in einem fairen Spiel alles daran setzen, einen Sieg […] zu erringen, die um den Aufstieg in eine höhere Liga kämpfen und die unmittelbar für die Vorfälle nicht verantwortlich sind“
in Schutz nehmen, wären wohl nur halb so wohlwollend ausgefallen.
Aber impulsive Fans gehören zum Fußball abseits der glänzenden VIP Logen mit ihren kleinen Häppchen nunmal dazu. Das macht diesen wunderschönen Sport zu einem Teil auch aus. Natürlich ist es niemals in Ordnung, andere Menschen mit so einem Verhalten in Gefahr zu bringen. Aber Mannheim hat mit dem Aufstieg 17/18 bezahlt und nicht zuletzt mit 25.000€. Ihre drei Punkte dürfen sie Gott sei dank behalten. Das freut den Fußballgott. Und mich.
Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.