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Focus Markenrecht
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Esports auf dem Gamescom Congress 2017 Köln – Steigende Popularität wirft rechtliche Fragen auf

Gamescom 2017 Köln
Bild: © lassedesignen – Fotolia.com

Mit „daddeln“ an der Spielkonsole oder am Computer hat Esports nichts mehr zu tun. Die virtuelle Welt beschränkt sich nicht mehr auf das eigene Wohnzimmer, sie ist vernetzt und die Spieler treffen sich zu professionellen Wettkämpfen in großen Hallen. Die Gamescom 2017 Köln lockt vom 22. bis zum 26. August Gamer, Spieleentwickler und Fans aus der ganzen Welt an den Rhein. Das Fachpublikum wird sich insbesondere im Rahmen des Gamescom Congress 2017 und der SPOBIS Gaming & Media 2017 mit sämtlichen Fragen rund um den Boom Esports beschäftigen. Mit dabei sein wird auch wieder die Kanzlei LHR – Marken, Medien, Reputation, die aktuell auch beim großen Esports-Event ESL One Cologne 2017 vor Ort war.

Esports hat inzwischen ein Millionenpublikum. Besonders in Asien oder den USA boomt der Markt, aber auch in Deutschland fristen professionelle Gamer, Teams und Veranstalter kein Mauerblümchendasein mehr. Die steigende Popularität von Esports wirft aber auch viele rechtliche Fragen auf.

Denn wenn aus einem reinen Freizeitvergnügen professionelle Strukturen erwachsen, müssen auch rechtssichere Grundlagen geschaffen werden. Das gilt für alle Beteiligten – vom Spieleentwickler über den professionellen Gamer und die Veranstalter bis hin zu den Sponsoren.

Denn anders als bei traditionellen Sportarten gibt es im Bereich Esports keine gewachsenen Vereine und übergeordnete Verbände, die für klare Strukturen sorgen. Hier liegt die Organisation in privaten Händen. „Wer im Geschäft mit Esports mitmischt, muss viele verschiedene rechtliche Aspekte  – vom Urheberrecht über das Arbeitsrecht und das Persönlichkeitsrecht bis hin zum Markenrecht – beachten. Das erfordert eine fundierte rechtliche Beratung“, sagt Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm von der Kanzlei LHR – Marken, Medien, Reputation.

Gamescom Congress und SPOBIS Gaming & Media 2017 – Esports auf dem Weg

Im Mittelpunkt stehen natürlich die Spieler selbst – und damit auch ihre Verträge. Dabei sollten sie nicht nur darauf achten, dass sie entsprechend vergütet werden und welche Laufzeiten die Verträge haben, sondern auch wie es mit der Vermarktung ihrer Persönlichkeitsrechte oder Sponsorenverträgen aussieht.

Mit der steigenden Popularität gewinnen rechtliche Fragen im Esports eine immer größere Bedeutung und sollten daher auch entsprechend beachtet werden.

Die Kanzlei LHR – Marken, Medien, Reputation – hat einen  Schwerpunkt im Sportrecht gesetzt und ihn entsprechend auch auf Esports ausgeweitet.

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