Vor dem OLG Schleswig wurde ein nicht alltäglicher Fall verhandelt.
Kläger und Beklagter sind Kreisklassen-Fußballer, der Kläger Stürmer, der Beklagte Verteidiger.
In der 8. Spielminute
Der Sachverhalt, der die beiden Kicker vor den Kadi führte, nimmt sich wie ein Spielbericht aus: „In der 8. Spielminute nahm der Kläger in Höhe des Mittelkreises einen Ball an und wollte diesen weiterspielen. Dazu kam es nicht mehr, weil er von dem Beklagten gefoult wurde. Der Schiedsrichter ahndete das Foul mit einer roten Karte. Der Kläger erlitt infolge des Foulspiels erhebliche Verletzungen“. So weit, so Kreisklasse.
Schmerzensgeld und Schadensersatz
Jetzt aber wollte der Gefoulte die erlittenen Verletzungen aber nicht einfach unter „Mund abputzen, weitermachen“ subsumieren, sondern verlangte vom Gegner die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dazu übergab er den Fall einem richtigen Richter zur Entscheidung. Das Landgericht hat seine Klage jedoch abgewiesen. Daraufhin legte der Kläger Berufung beim OLG Schleswig ein und dieses gab seiner Berufung nunmehr statt (OLG Schleswig, Urteil v. 19.11.2020, 7 U 214/19).
Brutale Härte hat Konsequenzen – auch außerhalb des Platzes
Zwar müsse man beim Fußball mit einer gewissen Härte des Spiels rechnen, so das OLG Schleswig, und wer Fußball spiel nehme das damit verbundene erhöhte Gefährdungspotenzial in Kauf, so dass die Haftung für Verletzungen grundsätzlich reduziert sei, im vorliegenden Fall sei das Foulspiel jedoch so grob, ja „brutal“ gewesen, dass der Beklagte dafür auch außerhalb des Platzes geradestehen muss.
Das OLG Schleswig verwies auf Regel 12 der Fußball-Regeln des Deutschen Fußballbundes zum Thema „Fouls und unsportliches Betragen“. Der Beklagte hatte einen erheblichen Regelverstoß begangen und die schwere Verletzung des Klägers billigend in Kauf genommen. Dafür sah er auf dem Platz Rot, und dafür muss er außerhalb des Platzes zahlen. Auch das ist Fußball.
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.