Multiple awards.

Focus Markenrecht
de

FC-Bayern-Fan scheitert mit Klage im Banner-Streit

Hausverbot FC Bayern
Photo by Herr Bohn on Unsplash

Die Bundesliga ist wieder im vollen Gange und für den FC Bayern läuft es gerade – wie so oft – sehr gut.

Auf juristischer Ebene könnte dies anders aussehen, denn ein Fan hat den FC Bayern verklagt, weil dieser gegen ihn ein umfangreiches Hausverbot für alle Spiel- und Trainingsstätten – von der Allianzarena bis zum Stadion an der Grünwalder Straße – erlassen hat. Doch der Verein kann erst einmal aufatmen.

Die Strafe des FC Bayern

Anlass für den Schritt des Vereins war ein nichtgenehmigtes Banner, das Mitte Februar beim Drittligaspiel des FC Bayern II gegen den Halleschen FC zu sehen war, wodrauf „Bayern-Amateure gegen Montagsspiele“ zu lesen war. Während des Spiels fand das Plakat jedoch nicht so viel Beachtung, wie zu einem späteren Zeitpunkt. Denn einen Monat später erhielt der Fan Post von „seinem“ Verein, in dem ihm ein Hausverbot auferlegt wurde, weil er als Urheber des Plakats ausgemacht wurde.

Der Kläger, langjähriges Mitglied im Verein und Teil der aktiven Fan-Gruppe „Munich‘s Red Pride“, war der Auffassung, er sei weder Urheber des Plakates, noch könne man das Hausverbot darauf stützen, denn das Plakat sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Sachlicher Grund für Stadionverbot

Anderer Auffassung war das Amtsgericht München und bestätigte das Stadionverbot für den Fan. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Fan das nicht genehmigte Banner unter seinem Platz hervorgeholt habe und es unter Beteiligung anderer Personen ausgerollt und ausgehängt habe. Zum anderen liege ein sachlicher Grund für das Hausverbot vor.

Nach Ansicht der Richter sei diese besonders harte Strafe eines unbefristeten Stadionverbots gerechtfertigt, da der Fan bereits im Jahr 2019 an einer nicht genehmigten Fan-Choreographie mitgewirkt haben soll. Insofern machen sie deutlich, dass insbesondere die Gefahr bestehe, dass der Kläger bei zukünftigen Spielen auch versuchen werde, nicht genehmigte Banner in das Stadion hineinzuschmuggeln. Außerdem soll er mehrfach versucht haben, Transparente ohne Genehmigung einzuschleusen.

Spielen Hintergrund-Informationen eine Rolle?

Der Kläger ist ein Kritiker der umstrittenen Geschäftsbeziehungen des FC Bayern mit dem Emirat Katar. Bei einer Mitgliederversammlung reichte er einen Satzungsänderungsvertrag ein, in dem sich der Verein zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten sollte, der aber damals als unzulässig abgelehnt wurde.

Im Januar 2020 hatte er dann in München eine Katar-kritische Podiumsdiskussion zum Thema „Katar, Menschenrechte und der FC Bayern – Hand auf, Mund zu?“ mitorganisiert und den Eröffnungsvortrag gehalten, wo er scharfe Kritik am Umgang „seines“ Clubs mit dem Land geäußert hat. Dennoch hatte der Verein einen Zusammenhang zwischen der kritischen Haltung des jahrelangen Fans und dem verhängten Hausverbot immer abgestritten. Demnach sei der Fan bereits vor dem Vorfall eingeladen worden, als Gast an einer Satzungskommission zum Thema Menschenrechte teilzunehmen.

Mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht genug

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der Kläger kann Berufung einlegen. Und das wird er wohl auch tun, denn er bestreitet weiter, gegen Auflagen verstoßen zu haben. Damit wird die Auseinandersetzung vor dem Landgericht München in Zukunft weitergehen, denn das Verbot trifft den Fan hart.

Practical handbook for enforcing claims in competition law

2nd, completely revised and updated edition

Arranged chronologically, differentiated structure, numerous cross-references and, brand new: Extensive practical information on every process situation.

Learn more

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht