Eine Spielerlaubnis ist grundlegend für jeden Fußballverein. Erst ein einziges Mal wurde in der Geschichte der Bundesliga eine Spiellizenz entzogen. Häufiger wurden Lizenzen verweigert. Dies sind die Regeln zum Thema Spielerlaubnis und zum Entzug von Lizenzen:
Lizenzen für Vereine
Jeder Fußballclub, der am Spielbetrieb der Bundesliga oder der 2. Bundesliga teilnehmen möchte, benötigt eine Lizenz der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Die Lizenz wird stets für eine Dauer von einem Jahr erteilt. Das Lizenzierungsverfahren dient dazu, die Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Clubs und einen zuverlässigen Liga-Betrieb sicherzustellen und beispielsweise zu verhindern, dass ein Verein im laufenden Spielbetrieb insolvent wird.
Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens müssen die Clubs unterschiedliche Unterlagen einreichen. Die Frist dafür endet im Falle der Bundesliga und der 2. Bundesliga am 15. März und für Clubs der 3. Bundesliga am 1. März eines jeden Jahres. Die Unterlagen werden von der DFL nicht nur nach sportlichen, sondern auch nach rechtlichen, finanziellen, administrativen, personellen, infrastrukturellen, sicherheitstechnischen und medientechnischen Kriterien geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erstellen Lizenzmanager eine Entscheidungsvorlage für die DFL-Geschäftsführung. Diese entscheidet dann über die Erteilung oder Verweigerung der Lizenz.
In der Geschichte der Bundesliga und der 2. Bundesliga kam es erst 18 Mal zu einer Lizenzverweigerung und nur ein einziges Mal zu einem Lizenzentzug. Die häufigsten Gründe für die Nicht-Erteilung einer Spiellizenz waren Verletzungen von Lizenzbedingungen, das Versäumen der Frist oder unvollständige oder unrichtige Unterlagen, welche die Finanzsituation des Vereins schönen sollten.
Spielgenehmigung mit Auflagen möglich
Die DFL kann eine Lizenz mit Auflagen verbinden oder mit fristgebundenen Bedingungen. Sofern eine Bedingung nicht fristgerecht erfüllt wird, erhält der Club keine Lizenz. Auflagen müssen während der Saison erfüllt werden, ansonsten kann dies mit Sanktionen wie einer Geldstrafe oder mit Punktabzug belegt werden.
Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung der DFL-Geschäftsführung kann innerhalb einer Woche Beschwerde eingelegt werden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, ist eine weitere Beschwerde möglich. Diese wird vom Lizenzierungsausschuss des Ligaverbandes überprüft und bis Ende Mai entschieden. Verweigert der Lizenzierungsausschuss ebenfalls eine Lizenz, kann das Ständige Schiedsgericht angerufen werden.
Punktabzug bei nicht nachgewiesener Liquidität
Während der Spielzeit müssen Vereine im Lizenzierungsverfahren II auch bis zum 31. Oktober eine Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres und zum 30. Juni auch eine aktualisierte Plan-Gewinn- und Verlustrechnung mit geplanten Mittel-Zu- und Abflüssen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten vorlegen. Kann ein Lizenznehmer seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wegen mangelnder Liquidität in der laufenden Spielzeit nicht nachweisen, droht ihm ein sofortiger Abzug von zwei Gewinnpunkten.
Lizenzen für Spieler
Auch Spieler benötigen eine Lizenz, um in der Liga spielen zu dürfen. Dazu wird ein Lizenzvertrag zwischen dem Spieler und der DFL geschlossen. Der Lizenzvertrag regeln die Rechte und Pflichten des Spielers sowie seine Unterwerfung unter die Satzungen, das Ligastatut, die Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des DFL e.V. und des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) sowie unter die Entscheidungen der Organe des DFL e.V., der DFL GmbH und des DFB.
Einhaltung der DFL-Nachhaltigkeitsrichtlinie verpflichtend
Die DFL hat Nachhaltigkeit – in ökologischer, aber auch ökonomischer und sozialer Hinsicht – in der Lizenzierungsordnung der DFL (LO) verankert. Zentrales Element ist dabei die Nachhaltigkeitsrichtlinie der DFL. Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien ist in § 7 der LO geregelt. Dieser verweist auf Anhang XIV der LO, der Nachhaltigkeitsrichtlinie. Die DFL-Mitgliederversammlung beschloss im Mai 2022, dass die Nachhaltigkeitsrichtlinie in der DFL-Lizenzierungsordnung verankert wird. Die Lizenz für die Spielsaison 2023/2024 hängt erstmalig von der Einhaltung der DFL-Nachhaltigkeitsrichtlinie ab.
Eingehalten werden müssen von den Clubs drei Mindestkriterien: „Clubführung und -organisation“, „Umwelt und Ressourcen“ sowie „Anspruchsgruppen“. Vereine müssen beispielsweise eine Nachhaltigkeitsstrategie und eine Umweltstrategie nachweisen. Dazu gehören auch jährliche Messungen des Energie- und (Ab)wasserverbrauchs sowie eine Mobilitäts- und Verkehrsanalyse. Außerdem müssen Clubs einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden nachweisen, sich von jeglichen Arten von Diskriminierung abgrenzen und sich zu Gleichberechtigung, Diversität und Inklusion bekennen.
Die Mindestkriterien sind in zwei Kategorien aufgeteilt und treten schrittweise in Kraft. Die Mindestkriterien I sind im Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2023/24 verpflichtend nachzuweisen. Die Mindestkriterien II, die noch weiter konkretisiert werden sollen, sind für die Vereine vorerst optional.
Darüber plant die DFL im Bereich Nachhaltigkeit im Rahmen des Aufbaus der Lizenzierungsstrukturen die Etablierung einer Datenplattform für die Clubs. Die Datenplattform soll den Clubs die kontinuierliche Datenerhebung und Auswertung im Bereich Nachhaltigkeit erlauben. Außerdem sollen die Daten genutzt werden für interne Managementaufgaben oder den Austausch mit externen Anspruchsgruppen.