Die hessische SPD hatte im vergangenen September Strafantrag gegen den niedersächsischen Sender gestellt, nachdem der Mitschnitt eines Scherzanrufes von Krause bei Ypsilanti auf der Internetplattform YouTube aufgetaucht war.
Wie www.digitalfernsehen.de berichtet, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Radiosender ffn nach umfangreichen Ermittlungen eingestellt und natürlich nicht wie digitalfernsehen schreibt, die Strafanzeige “abgewiesen”. Die Vermutung des dortigen Autors, dass das Verfahren beendet wurde, da die “Staatsanwaltschaft aber offenbar keinen Straftatbestand” gesehen habe, dürfte aber fehlgehen. Denn nach § 201 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. Der Straftabestand dürfte demnach sehr wohl erfüllt worden sein. Es steht daher zu vermuten, dass das Verfahren nach den §§ 153 ff. StPO eingestellt wurde. Danach kann zum Besipiel wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt werden.
Das Zitat “Der Humor hat gesiegt” der ffn Programmdirektorin Ina Tenz dürfte daher nur teilweise stimmen. Es ist zudem abgesehen von der in Rede stehenden Strafbarkeit des Verhaltens die Frage, ob es wirklich in jedem Fall besonders lustig ist, eine Situation dem öffentlichen Spott preiszugeben, in der der Betroffene von einem vertraulichen Gespräch ausging. Was die Mitarbeiter wohl zum Spassfaktor der von der Regierung geplanten staatlichen Abhörpläne sagen? Ob man dem Humor auch dort den Sieg wünscht? Ich weiss die Antwort…(la)