Und nochmal: Abmahnen ohne Anspruch
Heute erreicht uns doch schon wieder eine E-Mail.
“Sehr geehrte Damen und Herren,
Unverbindliche Anfrage als Privatperson: Gibt es die Möglichkeit, einige wettbewerbsrechtliche Verstöße mit Abmahnungen zu ahnden, dazu Unterlassungserklärungen einzufordern und gegebenenfalls wegen Wettbewerbsverstößen Schadenersatzforderungen gegen einige ebay-Anbieter.
Gibt es eine Möglichkeit, diese ohne große Aufwendungen an Gebühren-Vorkasse effektiv zu bewerkstelligen?Wir möchten keine Formular-Massenabmahnungen veranstalten und keinesfalls in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, nur Abmahn-Gebühren zu schinden.
Mit freundlichen Grüßen, xxx.”
Entweder diese E-Mail ist ein Jux. Richtig witzig ist die Anfrage jedoch nicht.
Oder sie ist ein Test eines Investigativjournalisten, der Anwälten eine Falle stellt, um sie der Abmahnabzocke zu überführen. Dann hält man die Anwaltschaft in doppelter Hinsicht für ganz schön doof. Denn erstens hätte das geplante Vorgehen überhaupt keinen Erfolg und zweitens würde kein Anwalt – auch nicht ein noch so niederträchtiger – fröhlich antworten: Jawohl, so machen wirs!
Bleibt also nur mal wieder der durch Politik und Medien aufgehetzte Mann von der Straße, der vom vermeintlich lukrativen Abmahnkuchen ein Stück abhaben will. Ob dies rechtens geschieht oder nicht, ist egal. Hauptsache man erweckt in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck, “nur Abmahn-Gebühren zu schinden”.
Eine ähnliche Devise verfolgen ja auch die von ihm gewählten Politiker: Die Position der Inhaber geistiger Schutzrechte stärken wollen, aber in der Öffentlichkeit ja nicht den Eindruck erwecken, das hätte für den Rechtsverletzer auch entsprechende Konsequenzen. (la)