Bibis Song ein Plagiat?
Bibis Song sorgt für Schlagzeilen.
In Zeiten, in denen befürchtet wird, dass mittels Facebook Wahlen manipuliert werden, macht es mitunter Sorge zu sehen, welche Leute quasi ohne Aufwand Zugang zu einem Millionenpublikum haben.
Was man macht, ist egal
Das aktuelle Beispiel einer populären YouTuberin macht deutlich, dass es ab einer bestimmten Popularität egal ist, was man macht. Hatte es in früheren Zeiten zumindest noch irgendeinen negativen Nachhall, wenn man vor aller Leute Augen unbekleidet durch Dorf rannte, sorgen vergleichbare Aktivitäten heutzutage dafür, dass die Leute sich dumm und dusselig verdienen.
How it is ( wap bap … ) – abgekupfert?
Die besagte Bibi – im übrigen Herausgeberin eines Kanals für Schönheitstipps – sang vor ein paar Tagen ein Liedchen. Es besteht der leise Verdacht, dass der Text von Böhmermanns Affen stammt. (Über die Fähigkeit von Affen, durchaus ansehnliche Fotos zu schießen, hatten wir hier schon einmal berichtet.) Die Melodie könnte jeder Grundschüler mit der iPhone-App zusteuern. Oder noch einfacher, so eine aktuelle Vermutung: Das Lied könnte ein Plagiat eines Werkes der australischen Sängerin Lenka sein, die den Ohrwurm „The Show“ mit Spaß und guter Laune in Deutschland auf Platz 23 der Charts brachte.
1,6 Millionen “Dislikes” und fast 30 Millionen “Views”
Perfide ist nun am Gang der Dinge rund um Bibis Song: Obwohl der Song massenweise “disliked” wurde und es 1,6 Millionen von “Daumen runter” gab, fiel die Zahl der Follower nicht wesentlich und dürfte sich angesichts von fast 30 Millionen “Views” für den Song auch wieder erholen.
Das Phänomen treibt nicht nur Medienrechtsexperten um. Wir fragen uns: Wo kommen diese Menschen alle her? Wie verändert sich unsere gesellschaftliche Haltung zu Plagiaten? Andererseits: Warum der Hype? – nur weil ein Mädchen im Bett einen Song trällert? Der Hype um Bibis Song erscheint heutzutage sehr surreal, die Popularität diverser Phänomene ist kaum mehr nachvollziehbar.
Früher war alles besser?
Um Sentimentalitäten geht es nicht. Man muss sich jedoch auf grundsätzliche Änderungen im urheberrechtlichen Wertekanon einstellen. Die Werteordnung der digitalen Welt ist mit derjenigen der analogen Welt nicht mehr vergleichbar. Es gilt, das Recht dem gesellschaftlichen Wandel schonend anzupassen.