Ein jeder Online-Shop-Betreiber kennt das Problem: Fotoklau im Internet. Doch was genau versteht man hierunter? Wie schützt man sich als Online-Shop-Betreiber gegen den Diebstahl von gestiegen Eigentum an Fotos im Internet?
Was unter “Fotoklau” zu verstehen ist
Der Bilder- oder Fotoklau im Internet ist schon lange kein Einzelfall mehr. Begünstigt durch die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft und die immer weiter zunehmende Anzahl an Internetnutzern, hat sich der Bilderklau im Internet zu einem elementaren Problem auch der Online-Shop-Betreiber entwickelt. In den Augen vieler Internetnutzer scheint der Bilderklau im Internet lediglich eine Bagatelle zu sein.
Viel zu leicht lässt sich ein solcher Bilderklau im Internet durchführen. Man sieht ein schönes Bild im Internet, speichert es auf seinem Computer und lädt es sodann wieder hoch. Genutzt wird das Bild dann zumeist zum Bewerben der eigenen Produkte. Wirtschaftlich betrachtet ist dies für den Bilderdieb äußerst rentabel. Doch Bilderklau im Internet ist rechtswidrig. Viele vergessen dabei, dass nicht nur die hochauflösenden Fotos der Berufsfotografen urheberrechtlichen Schutz genießen. Selbst sog. „Spontanbilder“ oder „Knipsbilder“ sind nach § 72 UrhG geschützt.
Warum stellt Bilderklau im Internet ein Ärgernis dar?
Ob sich die Bilderdiebe dabei der Bedeutung von Bilderklau im Internet für die Betroffenen bewusst sind oder ob sie eine gewisse Naivität an den Tag legen, ist für die betroffenen Online-Shop-Betreiber nicht von Bedeutung. Diese versuchen sich entweder selbst als Fotograf oder beauftragen entsprechend Berufsfotografen, um die eigenen Produkte besser bewerben zu können. Nutzen Konkurrenten nun die Bilder zu eigenen Zwecken, ist dies ein außerordentliches Missvergnügen für den betroffenen Online-Shop-Betreiber. Die Konkurrenten ersparen sich durch den Bilderklau Zeit- und Kostenaufwand, den sie für das Erstellen eigener Produktbilder aufbringen müssten. Darüber hinaus generieren sie mit den fremden Bildern auch noch ihren eigenen Umsatz.
Einst berichtete der Spiegel über scheinbar belanglosen Bilderklau im Internet. Warum jedoch selbst eine Urheberrechtsverletzung an Brötchenfotos nicht albern ist, haben wir bereits in einem Artikel von 2007 beschrieben.
Wie decke ich Bilderklau im Internet auf?
Doch stellt sich die Frage: Wie decke ich als Online-Shop-Betreiber Bilderklau im Internet auf? Zum einem steht den Online-Shop-Betreibern die Möglichkeit offen Bilderklau im Internet durch die Bildersuche von Google zu Tage zu fördern. Hierzu muss das Bild bei Google hochgeladen werden, um es sodann dem Suchfeld hinzuzufügen. Google zeigt den Betroffenen von Bilderklau im Internet sodann die identischen oder ähnlichen Bilder auf den entsprechenden Webseiten an.
Zum anderen bietet Plaghunter eine Möglichkeit Bilderklau im Internet aufzuspüren. Der Online-Shop-Betreiber muss auch hier die entsprechenden Bilder hochladen oder kann sie einfach von Plattformen wie bspw. Flickr importieren. Der Vorteil von Plaghunter ist, dass dieser Drittanbieter den Bilderklau im Internet für den Betroffenen recherchiert. Somit muss der Online-Shop-Betreiber sich nicht, wie bei der Bildersuche von Google, selber um die Recherche kümmern oder eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen.
Wie wehre ich mich gegen Bilderklau im Internet?
Ist der Bilderklau im Internet einmal aufgedeckt steht den Online-Shop-Betreibern eine entsprechende Nachvergütung zu. Sei es in Form einer Nachlizensierung oder eines Schadensersatzes. So berichteten wir im April 2017 über einen Schadensersatz in Millionenhöhe.
Eine Möglichkeit der Online-Shop-Betreiber ist die Abmahnung. Mit der Abmahnung wird der Bilderdieb aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies stellt eine wirksame Vorgehensweise dar, künftigen Bilderklau im Internet zu unterbinden. So schuldet der Bilderklau bei jeder weiteren Verletzung eine Vertragsstrafe. (Für mehr Informationen zu Vertragsstrafen lesen Sie einfach unter diesen Link weiter.)
Doch müssen nicht direkt die großen Geschütze gegen Bilderklau im Internet aufgefahren werden. Oftmals zahlt sich Besonnenheit aus. So konnten wir für einen Mandanten außergerichtlich eine Summe von 14.000 € erzielen. Man munkelt, dass selbst durch Bilderklau im Internet, welcher gütlich beigelegt wurde, schon Freundschaften und Geschäftsbeziehungen entstanden sind.
Bilderklau im Internet: Ein Fazit
Doch egal für welche Vorgehensweise Sie sich im Endeffekt entscheiden: Handeln Sie schnell! Oftmals werden die Bilder von Dritten unberechtigterweise übernommen. Der Bilderklau im Internet wird immer weiterverbreitet. Abgesehen davon, birgt eine Verschleppung rechtliche Nachteile. Steht eine gütliche Einigung nicht zur Option, empfiehlt es sich ein einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Bilderklau im Internet anzustrengen. Hier gilt eine Dringlichkeitsfrist von einem Monat ab Aufdecken von Bilderklau im Internet.