In NFT-Projekten werden verschiedene zusammengehörende Artefakte (z.B. Kunstwerke oder Sammlerstücke) vermarktet. Non Fungible Token (NFT) werden wie Kryptowährungen nach dem Blockchain-Prinzip erzeugt, also manipulationssicher und transparent. Im Gegensatz zu Kryptowährungen sind die NFT jedoch – wie der Name schon sagt – nicht frei konvertierbar, sondern an bestimmte Artefakte – seien diese virtuell oder real – gebunden.
Welche rechtlichen Themen und Probleme kann es dabei geben?
1. Grundsätzlicher Status des NFT
NTFs können im Prinzip als Wertpapiere betrachtet werden. So, wie hinter einer Aktie ein bestimmter Anteil an einem Unternehmen steht, so steht hinter dem NTF beispielsweise ein bestimmter Anteil an einer Kunstsammlung.
In den USA regelt die Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) den Handel mit Wertpapieren. Sie vertritt eine sehr breite Definition des Begriffs „Wertpapier“, die auch NTFs erfasst.
In der EU bietet die MiCA-Verordnung einen rechtlichen Rahmen im Hinblick auf die Märkte für Kryptowerte, zu denen auch NTFs zählen. Mit dieser Norm wird also der Handel mit Kryptowerten geregelt. NFTs werden demnach als Utility Token betrachtet, wenn sie Zugang zu Waren oder Dienstleistungen bieten, wenn hinter ihnen also reale Werte stehen. In diesen Fällen ist keine Lizenz nötig und kein Verkaufsprospekt erforderlich. Auch ist man nicht verpflichtet, die Neu- und Bestandskunden zu identifizieren und zu überprüfen (so genanntes KYC-Verfahren, „know your customer“; zu deutsch: „kenne deinen Kunden“).
Sobald hinter dem NFT eine Investitionsmöglichkeit steht, etwa ein Anteil an einem Unternehmen, könnte der Token als Sicherheitsleistung betrachtet werden, insoweit er den Wert des Anteils widerspiegelt (ähnlich einer Aktie).
2. Rechtsform
Gründer von NFT-basierten Projekten sollten bedenken, dass die Rechtsform nicht auf alle relevanten Regulierungsfragen, etwa Verbraucherschutzgesetze, Einfluss hat. Man muss sich also stattdessen vielmehr überlegen, welches die wichtigsten Zielländer für das Projekt sind, um dann alle Vorkehrungen zu treffen, mit denen die Einhaltung der wichtigsten juristischen Bedingungen sichergestellt ist. Wer etwa in Europa aktiv werden will, ist gut beraten, sich am deutschen Verbraucherschutzrecht zu orientieren, das europaweit als eines der strengsten gilt. Dank Harmonisierung in der EU sollte das dann für alle Länder das Kontinents ausreichen.
3. Bedeutung des Geistigen Eigentums
Es ist wichtig zu bedenken, dass das Eigentum an NFTs nicht automatisch mit dem Geistigen Eigentum am zugrundeliegenden Vermögenswert einhergeht. Wer etwa ein NFT erwirbt, hinter dem ein Gemälde als realer Vermögenswert, aber eben auch als (möglicherwise urheberrechtlich geschütztes) Kunstwerk steht, der muss ggfs. auf die Rechtsposition der Künstlerin bzw. des Künstlers Rücksicht nehmen. Projekte müssen sich vorab die Frage stellen, welche Strategie sie in Fragen des Geistigen Eigentums verfolgen.
4. Datenschutz
Datenschutz ist wichtig, aber auch recht einfach zu gewährleisten. Maßgebend ist die DSGVO der EU. Diese Norm muss stets im Hinterkopf behalten werden. Da die meisten NFTs über Minting-Websites verkauft werden, gilt die bereits bestehende E-Commerce-Verordnung, d.h. Projekte benötigen beispielsweise eine Datenschutzerklärung. Hilfreich kann es sein, alle verwendeten Tools, Discord, Google-Formulare usw. von vorneherein in die Datenschutzerwägungen einzubeziehen bzw. DSGVO-konform zu gestalten, um Probleme zu vermeiden.
5. Steuern
Zu beachten ist: Die steuerlichen Auswirkungen für das Unternehmen und für die NFTs können unterschiedlich sein. Globale NFT-Verkäufe sind steuerlich schwierig zu handhaben. Derzeit bewerten die Finanzämter die Transaktionen fallbezogen. Entscheidend ist die genaue Dokumentation der Verkäufe.
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.