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Taylor Swift: „Haters gonna hate“ – Copyright-Streit um „Shake it off“

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Taylor Swift Copyright
Photo by Omid Armin on Unsplash

Sie wurde im Rahmen der American Music Awards (AMA) als „Künstlerin des Jahrzehnts“ ausgezeichnet, fünf ihrer Alben erhielten die Auszeichnung des „Top-selling album“ und einer ihrer ersten Songs ist und bleibt ihr größter Hit. Ob man ihn mag oder nicht – „Shake it off“ ist ein Ohrwurm.

Doch jeder Erfolg bringt Schattenseiten mit sich. Sobald Taylor Swift eine neue Single auf den Markt bringt, hagelt es Kritik und andere Künstler wollen von dem Superstar beklaut worden sein.

Auch dieses Mal geht es um angebliche Urheberrechtsverletzungen. Ein Bundesrichter aus Los Angeles kam zu dem Entschluss: Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung sei – auch zum fünften Mal – zurückzuweisen.

Ob Taylor Swift dieses Problem so leicht abschütteln kann?

Während Swift zweifelsohne dankbar für den Erfolg ihres Songs war, hielt sich die Begeisterung der Sängerin Jesse Graham in Grenzen. Graham schrieb im Jahre 2013 den Song „Haters Gone Hate“. Dieser enthält die Passage “Haters gone hate, playas gone play / watch out for them fakers, they’ll fake you everyday.” Dieser Song war weit weniger erfolgreich als der ein Jahr später erschienene Mega-Hit „Shake it off“ von Taylor Swift.

Doch das hielt Graham nicht davon ab, seiner Überzeugung, es handele sich um ein Plagiat seines Songs, nachzugehen. Er reichte 2015 Klage gegen Swift ein und erhob den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. Ohne eine Stellungnahme von Taylor Swift abzuwarten, entschied der zuständige Richter, die Klage sei abzuweisen.

Grund dafür sei vor allem, dass auch etliche andere Werke, Passagen über „players playing“ und „haters hating“ enthalten und so nicht originell genug seien, um urheberrechtlichen Schutz zu verdienen.

Kein Plagiat

Die Lieder von Jesse Graham und Taylor Swift ähneln sich in einigen Passagen – mehr Gemeinsamkeiten gebe es jedoch nicht, stellte das Gericht mehrfach fest. Dennoch reichte Graham eine weitere Klage ein. Gleicher Kläger, gleiche Klägerin in der gleichen Angelegenheit. Vor allem aber auch die gleichen haltlosen Vorwürfe. Sowohl der Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes als auch seine weiteren Beschwerden schlugen fehl.

In einem Beschluss vom 12. Januar 2021 kam der Vorsitzende Richter zu dem Entschluss: Taylor Swift verstoße nicht gegen Urheberrechte und wies daher auch die jüngste Beschwerde Grahams zurück. So stellte das Gericht fest, dass die Klage „by the doctroine of res judicata“ (per Rechtskraft) ausgeschlossen war. Graham habe denselben Anspruch geltend gemacht habe, wie in vorherigen Verfahren.

Neben der Forderung, die mittlerweile fünfte Klage abzuweisen, bat Taylor Swift das Gericht zudem, Jesse Graham als „vexatious litigant“ zu erklären. Weil Graham nur geringe Chancen habe, seine Ansprüche durchzusetzen, liege auf der Hand, dass er sie damit lediglich weiter bloßstellen und ihr Probleme bereiten wolle, so Taylor Swift. Der Vorsitzende Richter, Michael Fitzgerald, kam jedoch zu dem Entschluss, Graham sei nicht ein solch „schikanöser“ Kläger – fünf Klagen reichten dafür noch nicht aus. In der Regel bedürfe es dafür Hunderte von Klagen.

Graham nicht das einzige „Problem“ für Swift

Grahams Vorwürfe sind nicht die einzigen, die gegen Taylor Swift erhoben werden. Auch die Songwriter Sean Hall und Nathan Butler leiteten rechtliche Schritte gegen die Popsängerin ein. Sie behaupten, Swift habe Passagen aus ihrem Song „Playas Gon Play“ kopiert – Gleicher Vorwurf, gleiche Beklagte, aber diesmal andere Kläger.  Doch auch hier wies der Richter die Beschwerde der Kläger zurück. Grund dafür sei die mangelnde Originalität der Songtexte. Selbst, wenn Taylor Swift sie kopiert haben sollte, scheide eine Urheberrechtsverletzung aus.

Nichts dran an der Klage?

In beiden Fällen scheint es, als würden die Gerichte dabei bleiben, dass die Texte nicht originell genug sind, um urheberrechtlichen Schutz zu verdienen. Sowohl 2001 als auch 2013 und 2014 waren Player, Haters playende Player sowie hatende Haters der amerikanischen Popkultur bekannt. Damit sei das Konzept, dass Spieler und Hasser hier ihre Natur ausleben, nicht kreativ, sondern „banal“ – so Fitzgerald, der Vorsitzende Richter:

“Players gonna play, haters gonna hate”

Während Taylor Swift darauf wartet, dass das Bezirksgericht die Fälle Hall und Nathan entscheidet, kann sie in Sachen Graham aufatmen.

Oder etwa nicht? Noch ist kein Wort darüber gefallen, ob Jesse Graham vorhat, sich zurückzuziehen oder Klage Nummer sechs einzureichen und die von ihm verlangten 38 Millionen Dollar zu erstreiten. Feststeht: Bis jetzt konnte Swift dieses Problem immer (wieder) leicht „abschütteln“ – Shake it off.

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