Zeugin Alexa – Smart-Speaker als Zeuge

Smart Speaker als Beweismittel

Michael – stock.adobe.com

Das LG Regensburg hat einen 54 Jahre alten Mann wegen Totschlags und Nötigung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Er hat nach Ansicht der Richter im Dezember 2019 seine Ex-Partnerin getötet, die er zuvor bereits über einen längeren Zeitraum durch Nachstellungen und Drohungen belästigt hatte.

Das Besondere an diesem Fall ist ein Novum im Verfahren: In der Verhandlung wurden zwei Sprachaufzeichnungen des smarten Lautsprechers „Amazon Echo“ mit Alexa-Sprachassistentin berücksichtigt, auf denen die Stimme des Verurteilten zu hören ist. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Sprachaufzeichnung eines Smart-Speakers als Beweismittel zum Einsatz kommt.

Alexa nicht entscheidend

Zur Aufklärung des Falls trug „Zeugin Alexa“ allerdings nicht viel bei, die beiden Dateien grenzen allenfalls den Todeszeitpunkt ein. Klar ist dadurch nämlich, dass sich der Täter ab spätestens 23:55 Uhr in der Wohnung des Opfers aufhielt („Alexa“) und sie gegen 3 Uhr morgens verließ: „Alexa, aus!“ Dass der Verurteile am Tatort war, ergibt sich jedoch schon aus zahlreichen weiteren Spuren. Für die Überführung hätte es also die Mithilfe des „Amazon Echo“-Lautsprechers gar nicht gebraucht.

Datenzugriff oftmals schwierig

Dennoch: Das LG Regensburg schreibt Rechtsgeschichte. Denn in Zukunft könnte es ja durchaus sein, dass Alexa mehr beizutragen hat, etwa Details zu Tätern oder Tatabläufen. Dabei ist es nicht ganz einfach, solche Sprachaufzeichnungen tatsächlich als Beweismittel einzusetzen. Denn: Man muss an die Daten kommen. Und das ist nicht immer einfach. Steht der Server, auf dem die Daten gespeichert sind, in Deutschland oder handelt es sich um einen öffentlich zugänglichen Server im Geltungsbereich des Europarat-Übereinkommens über Computerkriminalität, können die Behörden zugreifen. In allen anderen Fällen müssen sie auf die Kooperation der Betreiber oder der ausländischen Behörden hoffen.

Internationale Kooperation nötig

Im Regensburger Fall zeigte sich der Betreiber Amazon kooperativ und gab die Daten heraus. Das ersparte den deutschen Ermittlern den Umweg über ein Rechtshilfeersuchen an die US-Justizbehörden, mit ungewissem Ausgang. Das zeigt, wie unbefriedigend die Rechtslage ist: Deutsche Gerichte müssen in entscheidenden Fragen mit Behörden kooperieren, die unter anderen (auch grundsätzlich anderen) rechtlichen Prämissen tätig sind. Hier sind die Regelungen der internationalen Zusammenarbeit zu verbessern, um zu verhindern, dass irgendwann in der Zukunft der Serverstandort darüber entscheidet, ob Straftäter überführt und verurteilt werden können oder nicht.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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