Veröffentlichung von Kachelmanns neuem Buch gestoppt
Der Streit zwischen dem Wettermoderator Jörg Kachelmann und dessen Ex-Geliebter, die Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigte, – Kachelmann wurde mittlerweile (rechtskräftig) freigesprochen – geht in die nächste Runde:
Die ehemalige Freundin wehrte sich mittels einstweiliger Verfügung gegen die Veröffentlichung des neuen Buchs des Wettermoderators, in dem sie mit vollem Namen genannt wurde. Das Landgericht Mannheim hat dem Antrag der Antragsstellerin durch Beschluss stattgegeben (LG Mannheim, Beschluss v.10.10.2012, Az.: 3 O 98/12). Durch die Verfügung wird dem Heyne-Verlag untersagt, das kachelmannsche Buch „Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz“
„in den Verkehr zu bringen und öffentlich zu verbreiten, sofern darin die Antragstellerin mit vollständigem Familiennamen benannt ist.“
Diese Entscheidung wird insbesondere damit begründet, dass die namentliche Nennung der Antragstellerin nicht zur „Aufarbeitung des umstrittenen Geschehens“ notwendig sei und dieser „kein stärkeres Gewicht“ verleihe.
Weiter heißt es in der Begründung laut Pressemitteilung des LG Mannheim:
“Des weiteren habe sich die Antragstellerin durch die von ihr gegebenen Interviews nicht ihrer Rechte begeben, da diese anonymisiert verbreitet worden seien. Auch die im Einzelfall erfolgte bildliche Darstellung der Antragstellerin erfordere keine abweichende Entscheidung, da die Antragstellerin damit nur für ihr nächstes Umfeld identifizierbar sei.”
Ob diese Verfügung Bestand haben oder durch einen möglichen Widerspruch des Verlags zu Fall gebracht wird, darf mit Spannung erwartet werden, denn die Antragsstellerin hat sich durch Interviews und unverpixelte Bildberichterstattung selbst in die mediale Öffentlichkeit begeben – und wie die werten Leser unseres Blogs bereits wissen gilt:
Je mehr eine in der Öffentlichkeit stehende Person über sich preisgibt, je mehr und umfangreicher darf über sie berichtet werden. Die Fehde ist damit wohl noch nicht beendet.
Wie SPON berichtet, kündigt der Rechtsanwalt der Antragstellerin bereits an, auch gegen weitere Buchpassagen vorzugehen. (cr)