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Focus Markenrecht
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Warnung: DPMA hat keine Außendienstmitarbeiter

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Betrüger lassen sich immer wieder neue Maschen einfallen, um an das Geld anderer Leute zu kommen. Besonders perfide ist das Vorgehen dann, wenn „behördliches Handeln“ vorgeschoben wird, um an das Geld der Opfer zu gelangen.

Wir möchten die Leser unseres Blogs – aufgrund aktueller Ereignisse – an dieser Stelle auf einen Warnhinweis des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) aufmerksam machen:

Die Masche

Betrüger geben sich als Außendienstmitarbeiter des DPMA aus und geben an, Schutzrechtsanmeldungen gegen eine entsprechende Gebühr überprüfen zu wollen. Sogar Dienstausweise werden den Betrugsopfern vorgelegt und eine entsprechende Geldempfangsvollmacht versichert.

Sollten Sie als Marken- oder Schutzrechtsinhaber daher „Besuch“ von vermeintlichen DPMA-Mitarbeitern bekommen, zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag – das DPMA hat tatsächlich überhaupt keine Mitarbeiter im Außendienst. Informieren Sie stattdessen die zuständige Polizeibehörde. (cr)

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