Was Sie schon immer über Medienrecht wissen wollten: Internetrecht [Hoeren] vs. Praxishandbuch [Schwartmann]

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Was kostenlos ist, kann nichts taugen” – diese Volksweisheit trifft jedenfalls auf das Skriptum Internetrecht von Prof. Hoeren nicht zu.

Das Skript, das sich ohne diese Bescheidenheit auch “Buch” nennen dürfte, ist im April 2011 aktualisiert erschienen und kostenlos als PDF abrufbar. Auf 557 Seiten gibt der Autor einen aktuellen Überblick über das “Internetrecht”.

Das Buch bietet einen guten Einstieg in die Materie und ist vor allem für Internet-User interessant, die sich ohne große Umwege einen schnellen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen im Online-Recht verschaffen möchten.

Wer stattdessen lieber ein gebundenes Buch haben möchte, dem sei das von Prof. Schwartmann herausgegebene “Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht” empfohlen. Dieses erscheint im Mai 2011 in zweiter Auflage mit einem aktualisierten und erweiterten Inhalt. Der Verlag hat sich einiges vorgenommen: “Das Handbuch deckt deshalb alle praxisrelevanten Probleme des Medien-, IT- und Urheberrechts ab und vereint somit drei Rechtsgebiete in einem Werk.”

Tatsächlich gibt es ansonsten kaum brauchbare gesamte Darstellungen dieser Materie. Das Buch bietet einen guten Überblick über die komplexe Materie des Medienrechts. Dabei werden zwar einige Einzelfragen zum Beispiel im Abschnitt Presserecht nur sehr knapp dargestellt, so dass dies für eine ordentliche Beratung regelmäßig nicht ausreicht, dafür erhält man jedoch einen schnellen und guten Überblick über das jeweilige Rechtsgebiet.

Sehr lesenswert ist zum Beispiel der 24. Abschnitt über Musikrecht, in welchem es dem Autor gelingt, in einfachen und gut verständlichen Worten das komplexe System des Musikrechts und insbesondere der Verwertungsgesellschaft GEMA zu erklären. Was man darüber hinaus braucht, lässt sich ohnehin kaum aus Büchern entnehmen, sondern nur in der täglichen Praxis erlernen.

An guten Materialien fehlt es somit nicht, so das sich jeder Interessierte – auch vor einer oder ganz ohne anwaltliche Beratung – kundig machen kann. Die Lektüre zahlloser im Internet verstreuten Artikel und Blogs, die von allen möglichen Autoren stammen, führen bisweilen bei unseren Mandanten und Gegnern zu großen Verwirrungen über die geltende Rechtslage, so dass ein Blick in ein wissenschaftliches Buch für den Ratsuchenden nie verkehrt ist. (ca)

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