Was tun bei negativen eBay-Bewertungen?

Bis hierhin und nicht weiterWir möchten zahlreiche aktuelle Anfragen von Onlinehändlern zum Thema “negative eBay-Bewertung” zum Anlass nehmen, auf einen Blogartikel vom Anfang des Jahres 2011 Bezug zu nehmen.

Dort hatten wir darauf hingewiesen, dass gerade nach der Weihnachtszeit in Sachen negativer Bewertungen bei eBay Hochkonjunktur herrscht.

Aber auch zur Zeit reißt der Fragenstrom zum Thema nicht ab.

Daher weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Onlinehändler sich negative Bewertungen bei eBay oder auch anderweitige Behauptungen, die unwahr sind, nicht gefallen lassen müssen. Sie sind bei der Durchsetzung ihrer Rechte entgegen einem landläufigen Irrglauben auch nicht den ” Bewertungsrichtlinien” von eBay hilflos ausgeliefert.

Bei öffentlichen Falschbehauptungen, insbesondere wenn sie herabsetzend sind, helfen die ordentlichen Gerichte effektiv und schnell. Zu den Details geht es hier. (la)

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