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Focus Markenrecht
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Wenn das die Gisela erfährt…

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Der Kollege Hänsch berichtet auf seiner Internetseite von einem Klageverfahren des Unternehmens Euroweb aus Düsseldorf. Das Unternehmen macht eine Vergütung aus einem angeblich geschlossenen Vertrag zur Erstellung einer Internetseite geltend.

Die Referenzkundenmasche wurde auch bei uns versucht

Auch wir haben bereits Bekanntschaft mit dem Unternehmen gemacht. Ein Mitarbeiter des Unternehmens Euroweb kontaktierte uns letztes Jahr telefonisch und fragte, ob wir Interesse an der Erstellung einer Internetseite hätten, die für uns als Referenzkunden umsonst sei. Lediglich die Pflege der Internetseite müssten wir bezahlen. Da wir zufällig gerade über ein Update unserer Internetseite nachdachten, kam uns das Angebot gerade recht. Offen gestanden fühlten wir uns auch ein wenig geschmeichelt, dass ausgerechnet unsere Kanzlei dazu ausgewählt worden war, für das Unternehmen als Referenz zu dienen. Die ganze Sache klang irgendwie zu schön, um wahr zu sein. Das war sie auch.

Glücklicherweise hatten wir vor einem geplanten Rückruf eine Googlesuche mit den Worten “Euroweb Referenzkunde” durchgeführt, die Bände sprach. Offenbar waren wir nicht einer von wenigen auserwählten “Referenzkunden”. Es wimmelte geradezu davon. Das kam uns dann doch ein wenig spanisch vor und wir brachen jeglichen Kontakt ab.

Referenzkunde? Nie gehört!

Einer der Mandanten des Kollegen Hänsch wurde offenbar von Euroweb auf Zahlung von über 9.000 € vor dem Landgericht Düsseldorf, Az. 22 O 101/11 verklagt. Der Kollege berichtet von einer mündlichen Verhandlung am 13.4.2012, bei der sowohl die Ehefrau des Beklagten als auch ein Mitarbeiter der Firma Euroweb als Zeugen vernommen wurden.

Am Freitag hat der Kollege Hänsch das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 13.4.2012 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Aus diesem ergibt sich interessanterweise, dass die Zeugin des Beklagten das bestätigt, was der Mitarbeiter von Euroweb auch uns gegenüber geäußert hatte. Nämlich, dass man als Referenzkunde für die Erstellung der Internetseite nichts zu zahlen hätte und lediglich eine Servicepauschale anfalle.

Aussage unglaubhaft

Interessanterweise erinnerte sich der Zeuge der Klägerin, der Firma Euroweb, an das Gespräch mit dem Beklagten nicht mehr so richtig. Eins aber, das wusste er noch ganz genau: Der Begriff “Referenzkunde” sei nie benutzt worden. Merkwürdig. Auch uns gegenüber war dies ja gerade das schlagende Verkaufsargument gewesen. Darüber hinaus ist ein solches Aussageverhalten – egal ob zurecht gelegt oder nicht – für den Tatrichter regelmäßig ein “rotes Tuch”, da es natürlich – gelinde gesagt – bemerkenswert ist, wenn ein Zeuge sich an die Einzelheiten eines Sachverhalts nicht mehr erinnern kann, aber ausgerechnet in Bezug auf ein für den Klageanspruch wichtiges Element sich demgegenüber völlig sicher ist.

Klagerücknahme

Es überrascht daher nicht, dass die Kammer nach einer Beratung mitteilte, dass sie die Aussage des Zeugen der Klägerin für  nicht glaubhaft halte. Euroweb hat die Klage sodann zurückgenommen.

Was die “Gerichtsreporterin” Gisela Mertens, deren Berichte in ihrem im übrigen ohne Impressum betriebenen Blog “Geschichten aus dem Gericht” sich auffällig häufig dem “zu Unrecht verleumdeten” Unternehmen Euroweb positiv widmen, wohl dazu sagen wird, wenn sie erfährt, dass die Schilderungen der Mitarbeiter des Unternehmens Euroweb unglaubhaft sind?

Wir werden es sicher bald lesen. Objektivität ist schließlich Ehrensache für einen seriösen Journalisten. (la)

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