Medizinische Produkte und Produkte zum persönlichen Schutz sind derzeit infolge von Corona bzw. COVID-19 besonders gefragt.
Die gesteigerte Nachfrage etwa nach Mundschutzmasken kann manchen Händler inspirieren, dieses Produkt selbst zu fertigen und in das eigene Lieferprogramm aufzunehmen.
Manche wollen auch einfach einfach mit selbstgenähten Masken helfen, die sie dann verschenken. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten!
Stimmt es, dass Anbieter von selbstgemachtem Mundschutz zurzeit abgemahnt werden?
Nein.
Es gehen zwar zurzeit Gerüchte um, wonach “Abmahnanwälte” gegen Menschen vorgingen, die DIY-Gesichtsmasken falsch bezeichnet online verkaufen oder als Spende anbieten.
Abgesehen davon, dass es nicht stimmt, dass es (spezialisierte) (Abmahn-)Anwälte gebe, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung im Internet Verstöße aufspüren und kostenpflichtig abmahnen könnten, gibt es die vielbeschworenen Abmahnungen schlicht nicht. Der Kollege Rechtsanwalt Stephan Dirks räumt mit dem Mythos hier sehr schön auf.
Hier haben wir einige Unwahrheiten, die zu Abmahnungen sogar in ansonsten seriösen Medien generell verbreitet werden, aufgegriffen und widerlegt:
Was muss man beim Vertrieb von Mundschutz beachten?
Händler, die selbstgefertigte Mundschutzmasken, anbieten, müssen die Bedingungen für Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) erfüllen, denn selbstgefertigte Masken mit der Bezeichnung „Mundschutz“ deuten an, dass es sich um ein Medizinprodukt handelt.
Wenn die Voraussetzungen, die ein Medizinprodukt erfüllen müssen, nicht vorliegen, können tatsächlich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und einstweilige Verfügungen drohen.
Dies allerdings nicht selbstlosen Näherinnen, die ihre Ware verschenken, sondern nur solchen Anbietern, die kommerziell auftreten. Und dann auch zurecht: Denn ein (Stoff)Mundschutz bietet keinen Schutz des Trägers vor Viren sondern nur Fremdschutz. Durch ihn kann man andere Menschen zumindest einigermaßen vor den Viren schützen, die man möglicherweise selbst beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt.