Amazon-Verkäuferkonto: Wenn Mutter und Tochter getrennt verkaufen

Nahezu alles lässt sich beim Onlinehändler Amazon kaufen. Das bedeutet umgekehrt, dass viele Unternehmen ihre Waren über Amazon anbieten. So erschließen sie sich einen gigantischen Markt und erreichen Menschen, die nie auf den Gedanken gekommen wären, die Website des Unternehmens und den dortigen Online-Shop zu besuchen. Amazon führt das Angebot zusammen, eine praktische Plattform für alle und alles.

Jeder nur ein Verkäuferkonto

Damit das Angebot übersichtlich und für die Kundschaft nachvollziehbar bleibt, dürfen Verkäufer nach den Amazon-Richtlinien grundsätzlich nicht mehr als ein Verkäuferkonto bei Amazon führen. Das gebiete die Fairness den Käufern gegenüber. Ausnahmen: der Verkäufer besitzt mehrere Marken und für jede Marke ein eigenes Unternehmen oder der Verkäufer stellt Produkte für zwei verschiedene und voneinander getrennte Unternehmen her. Was mit der Regelung vermieden werden soll, das ist die Eröffnung eines zweiten Kontos, sobald das erste durch mangelhafte Leistungen, schlechte Bewertungen oder andere negative Dinge in Verruf geraten ist. So weit, so nachvollziehbar.

Mutter- und Tochtergesellschaft: Verbunden und doch eigenständig

Wie ist es nun aber mit Mutter- und Tochtergesellschaften, die jeweils als einzelne Unternehmen in Erscheinung treten, aber doch miteinander eng verbunden sind, dergestalt, dass die Mutter Einfluss auf die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen der Tochter hat? Können hier Mutter und Tochter grundsätzlich und von vorne herein getrennte Amazon-Verkäuferkonten unterhalten, ohne gegen die Richtlinien zu verstoßen? 

Rechtlich möglich, aber praktisch ein Problem

Rechtlich ist das möglich, weil beide Gesellschaften trotz ihrer Verflechtung eigenständige Unternehmen sind. Dennoch ist das in der Amazon-Praxis nicht unproblematisch, wenn die beiden Unternehmen nahezu das gleiche Angebot an die Kundschaft richten. Dann könnte trotz der formalen Eigenständigkeit von Mutter- und Tochtergesellschaft die Löschung der Verkäuferkonten drohen. Allerdings entspräche dieses Vorgehen seitens Amazon dann nicht dem Zweck der eigenen Regelung, auf die sich die Löschung stützt. Es gilt ja, die Kundschaft vor dubiosen Geschäften zu schützen. Und zu handeln, wenn durch die nachträgliche Eröffnung eines Zweitkontos versucht wird, eine negative Reputation zu kaschieren und die unlauteren Praktiken, die eben dazu führten, fortzusetzen. Davon kann im Falle zweier ordentlich geführter Verkäuferkonten von Mutter- und Tochtergesellschaft gerade nicht die Rede sein. Doch andererseits ist die Lösch-Praxis des Online-Giganten ziemlich intransparent, so dass ein gewisses Risiko bleibt.

Lösung: Vorherige Beantragung

Daher ist es empfehlenswert, nicht einfach zwei Verkäuferkonten zu eröffnen und darauf zu hoffen, dass Amazon die Eigenständigkeit der beiden Unternehmen ebenfalls anerkennt, sondern beim Amazon-Verkäuferperformance-Support einen Antrag zu stellen. Zudem sollten zu den ohnehin erforderlichen Merkmalen wie getrennte Bankkonten und unterschiedliche E-Mail-Adressen auch zwei verschiedene Personen als Verwalter der beiden Verkäuferkonten benannten werden, die auch nicht über dieselbe IP und dasselbe WLAN verwaltet werden sollten. Grundsatz: Je mehr Unterscheidungsmerkmale, desto klarer tritt die Eigenständigkeit heraus.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

Exit mobile version