Das Kartellverfahren rund um die Vermarktung der Senderechte für die 1. und 2. Fußball-Bundesliga ist beendet: Das Bundeskartellamt akzeptiert die Verpflichtungszusagen der DFL und wertet das Internet als Übertragungsmedium auf.
Gerade in einer Zeit, in der die Fans aus bekannten Gründen nicht ins Stadion dürfen, kommt der Übertragung von Fußballspielen im Fernsehen und Internet eine besondere Bedeutung zu. Die Rechte dazu sind Gegenstand zäher Verhandlungen, in die sich auch das Bundeskartellamt einschaltete.
Kartellrechtliche Bedenken
In Bezug auf die Vergabe der von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) vermarkteten Senderechte für den Zeitraum 2021 bis 2025 hatte das Bundeskartellamt Bedenken hinsichtlich der Kartellrechtskonformität angemeldet. Diese richteten sich auf die Frage der Sicherstellung eines wirksamen Alleinerwerbsverbots, der Einräumung von Differenzierungsmöglichkeiten bei Vergabe eines co-exklusiven Internet-Sendepakets sowie die Verhinderung der Absprachen zwischen den Rechteerwerbern.
DFL lenkt ein
Daraufhin hat die DFL ihr Vermarktungskonzept überarbeitet und mit ihrer Verpflichtungszusage das Bundeskartellamt veranlasst, das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Im Ergebnis darf die DFL ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich der TV-Senderechte behalten, weil sie im Gegenzug bereit ist, co-exklusive Internet-Vermarktungsrechte einem anderen Bieter zu überlassen.
Schritt in die Zukunft
Einheitlichkeit und Wettbewerb, Zentralvermarktung und der freie Wettbewerb am Markt – das ist nicht ohne weiteres miteinander in Einklang zu bringen. Das Bundeskartellamt versucht es und trägt dabei der gewachsenen Bedeutung des Mediums Internet Rechnung. Die Aufteilung der Vermarktungsrechte ist insoweit ein zeitgemäßer Schritt zur Sicherung eines hinreichenden Minimums an Wettbewerb, mit dem auch die DFL leben kann. Zumindest sichert sie das zu – bis 2025.
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.