Die Traube macht den Schaumwein
Wann ist ein Schaumwein ein „Product of Italy“?
Reicht es für diese Herkunftsangabe aus, dass die Weinkellerei die Trauben des Schaumweins in Italien erntet und verarbeitet? Oder müssen auch alle weiteren Schritte des Produktionsprozesses auf italienischem Boden stattfinden?
Anders gefragt: Was ist, wenn ein Teil der Verarbeitung nicht in Italien stattfindet? Bleibt der Schaumwein dann ein „Product of Italy“?
Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zu beschäftigen.
Ernte in Italien, Zweite Gärung in Spanien
Der Fall lag wie folgt: Eine Weinkellerei bezeichnet ihren Schaumwein „Italian Rosé“ als „Product of Italy“. Das liegt nahe, denn sie erntet und verarbeitet die Trauben des Schaumweins in Italien. Allerdings ist das Endprodukt dann noch nicht fertig. Die Herstellung erfordert dann noch das Zusetzen von Zucker, Likör und Hefe. Das wiederum passiert in Spanien.
Italien, Spanien – Hauptsache Schaumwein. Doch so einfach wollte es ein Konkurrent der besagten Weinkellerei nicht machen. Er fand, dass bei diesem binationalen Produktionsprozess die Herkunftsangabe des Schaumweins als „Product of Italy“ irreführend und daher wettbewerbswidrig sei.
Traube aus Italy – „Product of Italy“
Nachdem das LG Wiesbaden im Eilverfahren die Unterlassungsansprüche des Konkurrenten zurückwies (LG Wiesbaden, Beschluss v. 3.8.2020, Az.: 12 O 1514/20), legte dieser Beschwerde ein und der Fall landete beim OLG in Frankfurt a.M. Dieses entschied nun im Sinne der Vorinstanz – und damit der Weinkellerei (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 11.9.2020, Az.: 6 W 95/20).
Ergo: Die Weinkellerei darf den Schaumwein weiterhin als „Product of Italy“ bewerben, auch wenn die letzte Verarbeitungsstufe in Spanien vorgenommen wird. Denn: Die Weinkellerei erntet und verarbeitet die Trauben in Italien. Das ist entscheidend. Die in Spanien erfolge Gärung ändert nichts daran. Hauptsache die Traube ist aus Italien. Va bene?
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.