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Focus Markenrecht
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Einmal gut, nicht immer gut

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Photo by Alex Rodríguez Santibáñez on Unsplash

Ein Gütesiegel muss regelmäßig überprüft werden. 

Gütesiegel sind gute Verkaufsargumente. Daher müssen sie die tatsächliche und nachvollziehbare Qualität des Produkts bezeichnen, dürfen also nur nach Prüfung strenger Kriterien vergeben werden.

Und da es sich auf dem Lorbeer des Gütesiegels auch ganz gut ausruhen lässt, muss dieses in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.  Gilt für die Qualität des Produkts immer noch, was ehedem galt?

Für den Verbraucher eine wichtige Frage. Er muss darauf vertrauen, dass sich die Klassifikation auf mehr oder weniger aktuelle Befunde stützt, nicht auf die Geschichte.

Gütesiegel muss regelmäßig überprüft werden

Das OLG Düsseldorf stellte in einem Verfahren fest, dass es erforderlich sei, die vergebene Auszeichnung in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, andernfalls liege ein Wettbewerbsverstoß vor (OLG Düsseldorf, Urteil v. 9.7.2020, Az. 20 U 123/17). Der Industrieverband, der ein Gütesiegel herausgegeben und an Unternehmen vergeben hatte, versäumte es, die ausgezeichnete Qualität des fraglichen Produkts nach der Vergabe des Gütesiegels noch einmal zu überprüfen. 

Prüfung muss am Produkt selbst erfolgen

Dabei müsse, so das OLG Düsseldorf, eine Kontrolle des Produkts selbst erfolgen. Eine bloße Dokumentenprüfung genügt nicht der geforderten kontinuierlichen Überwachung der Verwendung des Gütesiegels durch die verleihende Stelle, also durch den Industrieverband. Wenn nun mit einem solchen niemals wieder überprüften Gütesiegel geworben werde, sei das wettbewerbswidrig.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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