EuGH-Generalanwältin: Milliardenstrafe gegenüber Google gerechtfertigt

Milliardenstrafe gegenüber Google

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Google muss möglicherweise demnächst eine Strafe in Milliardenhöhe zahlen. Das ergibt sich aus den Schlussanträgen der EuGH-Generalanwältin. Sie schlägt dem EuGH vor, die Geldstrafe zu bestätigen, in dem Streit um den Missbrauch der beherrschenden Marktstellung von Googlen bei Preisvergleichsdiensten (C-48/22 P).

 

 

 

Im Streit mit den Wettbewerbshütern der Europäischen Union (EU) deutet sich für Google eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die Generalanwältin des EuGH argumentiert in ihren Schlussanträgen, dass der Konzern durch den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung einen unfairen Vorteil für seinen Preisvergleichsdienst Google Shopping erlangt hat. Folglich sieht sie die von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro als gerechtfertigt an.

Google missbrauchte beherrschende Marktstellung

2017 stellte die EU-Kommission fest, dass Google ihre beherrschende Stellung auf verschiedenen nationalen Märkten für allgemeine Internetsuchdienste und für spezielle Warensuchdienste im Sinne von Art. 102 AUEV missbrauchen würde. Der Missbrauch bestehe darin, dass Google bei Anzeige der Suchergebnisse auf ihrer allgemeinen Ergebnisseite konkurrierende Preisvergleichsdienste für Waren gegenüber ihrem eigenen Preisvergleichsdienste benachteilige.

Denn Google präsentierte die Suchergebnisse seines Preisvergleichsdienstes an oberster Stelle und versah ihn mit Bild und Text. Hingegen wurden die Suchergebnisse konkurrierender Preisvergleichsdienste dagegen an nachrangiger Stellung als blauer Link dargestellt.

Dies hatte zur Folge, dass Nutzer öfter die Ergebnisse von Googles Preisvergleichsdienst anklickten als die der Konkurrenten. Die Kommission stellte fest, dass dies nicht an einer besseren Qualität des Preisvergleichsdienstes lag, sondern auf die Selbstbevorzugung und Hebelwirkung über Google allgemeiner Ergebnisseite zurückzuführen war. Das Problem dabei ist, dass die konkurrierenden Preisvergleichsdienste allerdings auf den von Google allgemeiner Ergebnisseite ausgehenden Datenverkehr angewiesen sein, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.

Auf Grund dessen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internetsuchdienste und für spezielle Warensuchdienste missbraucht habe. Daraufhin verhängte sie gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 2.424.496.000 Euro.

Rechtsmittel erfolglos

Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten daraufhin 2021 vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und beantragten den Beschluss der Kommission als nichtig zu erklären. Das EuG wies die Klage jedoch im Wesentlichen ab und bestätigte insbesondere die Geldstrafe. Daraufhin legte Google Einspruch gegen das Urteil beim EuGH ein.

Mehre Verfahren anhängig

Jedoch sind die Erfolgschancen auf einen Erfolg vor dem EuGH nach der Veröffentlichung der Schlussanträge der EuGH-Generalanwältin als gering einzuschätzen. Denn die Generalanwältin empfiehlt dem EuGH die Klage abzuweisen und die Geldstrafe bestätigen. Es könnte das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten der EU-Kommission und dem US-Konzern werden. Seit 2017 hat die Kommission mehre Strafen gegen Google in teils historischem Ausmaß verhängt. Die drei EU-Wettbewerbsstrafen summieren sich für Google auf mehr als acht Milliarden Euro.

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