OLG Köln: Kein Rechtsmissbrauch, wenn Kläger Wettbewerbsverstoß in der ersten Abmahnung übersehen hat Kevin Heitmeier Related posts 30.01.2025 Instagram-Abmahnung durch IPPC LAW für B1 Recordings GmbH – Was Betroffene wissen sollten 26.01.2025 Ein Blick auf das Geschäftsmodell “Online-Hass” am Beispiel der So Done-GmbH 23.01.2025 LG Köln: YouTube-Kanal gehört dem Kunden – Wann Agenturen sich wegen Erpressung strafbar machen 13.01.2025 Auch bei minimalinvasiven Schönheits-Eingriffen: OLG Köln bestätigt Verbot von Vorher-Nachher-Bildern 12.01.2025 Egal ob Fotos oder Zeichnungen: Vorher-Nachher-Bildern sind auch bei Lippenunterspritzungen unzulässig 10.01.2025 Schönheitschirurgie und Wettbewerbsrecht: OLG erklärt Verbot für Vorher-Nachher-Bilder 19.12.2024 LHR erwirkt einstweilige Verfügung gegen geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber Geschäftspartnern 17.12.2024 LHR erwirkt einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Facebook-Postings gegen Hundeausbilder 22.11.2024 Vorsicht im geschäftlichen E-Mail-Verkehr: Wie unüberlegte Aussagen weitreichende Folgen haben können