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Focus Markenrecht
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Veranstaltung abgesagt! Vorverkaufsgebühr futsch?

Vorverkaufsgebühren Corona-Ausfall
Photo by Zachary Smith on Unsplash

Wer rechtzeitig ein Ticket für eine Veranstaltung erwirbt, zahlt zumeist eine Vorverkaufsgebühr. Diese nimmt die oder der Kultur- bzw. Sportbegeisterte gerne in Kauf, um sich den begehrten Platz in der Halle oder im Stadion zu sichern.

Doch was, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss? In Corona-Zeiten keine hypothetische Frage, sondern eher ein Massenphänomen. Hat dann die Käuferin resp. der Käufer das Recht auf Rückerstattung auch der gezahlten Vorverkaufsgebühr?

Erstattungsanspruch von Vertragsgestaltung abhängig

Das kommt darauf an, wie der Vertrag ausgestaltet ist. Handelt es sich um eine reine Vermittlungsleistung oder um einen Kommissionsverkauf oder um ein Eigengeschäft des Ticketverkäufers? Danach entscheidet sich, ob eine Erstattung geschuldet ist und gegen wen sich der Erstattungsanspruch richtet. Eine AGB-Klausel, die unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Vertragsbeziehung eine Erstattung der Vorverkaufsgebühr bei Absage oder Verlegung von Veranstaltungen ausschließt, ist allerdings wettbewerbswidrig und daher unwirksam. Das hat die auf unlauteren Wettbewerb spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden (LG München I, Beschluss v. 14.6.2021, Az.: 37 O 5667/20).

AGB-Klausel benachteiligt Kunden unangemessen

Zur Begründung hieß es, der generelle Ausschluss des Rückerstattungsanspruch in Höhe der Vorverkaufsgebühr verlagere das Durchführungsrisiko vom Veranstalter auf die Kundin bzw. den Kunden. Dieser hätte die Provision der seitens des Veranstalters beauftragten Ticketagenturen im Fall der Verlegung oder Absage der Veranstaltung zu tragen, obwohl es sich dabei um einen Umstand handle, der ausschließlich im Verantwortungsbereich und in der Risikosphäre des Veranstalters liege. Ergo: Die entsprechende AGB-Klausel benachteilige die Kundschaft unangemessen. Das laufe dem gesetzlichen Leitbild zuwider, so das LG München in der Pressemitteilung zum Urteil.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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